"Die gutgläubigen Kontoeinrichter fallen meist aus allen Wolken, wenn die Polizei sie mit ihren Taten konfrontiert", sagt Uwe Keller, Sprecher im Landeskriminalamt. Es gehe um Überweisungen, die häufig höher als 20.000 Euro liegen. Das Resultat: Eine Anzeige wegen Verdachts der Geldwäsche und ein Schuldenberg.
Wie gehen die Täter vor? Sie schalten laut LKA seriös wirkende Anzeigen, suchen nach Testern für Smartphone-Apps. Die Bewerber werden per Whatsapp informiert und sollen zu Testzwecken online Bankkonten eröffnen. Sobald sie das gemacht haben, ändern die Auftraggeber die Zugangsdaten und nutzen die Konten für illegale Überweisungen.
Pro Konto sollen die Tester 20 Euro erhalten. Die vermeintlichen Firmen treten seriös auf, schicken Arbeitsverträge und nutzen sogar existente Unternehmensnamen. Lediglich die Kontaktaufnahme per Handynummer oder Mail scheitert, weil die Daten falsch sind. Meist fliegt die Masche nach mehreren eingerichteten Konten auf.
Neben App-Testern auch Warenagenten problematisch
Eine weitere Strategie der Betrüger scheint ebenfalls häufig zu verfangen: Die Angeworbenen sollen für einen guten Stundenlohn schlicht Pakete annehmen und weiterverschicken. Darin sind häufig illegal erworbene Handy oder Tablets. "Zugrunde liegen hier natürlich Betrugsdelikte", sagt Keller. Erzählt wird von Handelssanktionen und ähnlichen Hindernissen.
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Auch in diesem Fall sind die Mittäter völlig überrascht, wenn die Polizei sie ermittelt hat und kontaktiert. Die Hintermänner dagegen bleiben oft unentdeckt. "Die Haupttäter agieren aus der digitalen Deckung heraus und sind für uns schwer ermittelbar", erklärt Roland Otto, Mitarbeiter im Geldwäschesachgebiet des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein.
Die Angeworbenen werden Opfer und Täter
Schwierig sei sowohl das überwiesene Geld zu verfolgen wie auch den Warenweg der Pakete, die vorher bereits mehrfach verschickt worden sind. Haftbar dagegen: die kurzfristig Angestellten. "Die Finanz- und Warenagenten, wie wir die App-Tester und Warenweiterleiter nennen, haben sich strafbar gemacht und können wegen leichtfertiger Geldwäsche belangt werden. So werden leichtgläubige Jobsuchende nicht selten zu teils hohen Geldstrafen verurteilt", sagt Otto. Und neben der Vorstrafen haften sie dann meist auch für den Schaden.