Pflegekräfte kritisieren massiv das Vorgehen der Pflegeberufekammer. Der Vorwurf: Arbeitgeber hätten die Daten der Beschäftigten ohne deren Einwilligung weitergegeben. Empört äußern sich Pflegekräfte außerdem darüber, dass sie ihre Lohnsteuer- und Einkommensteuerbescheide in Kopie der Kammer übermitteln sollen, damit diese die Mitgliedsbeiträge festlegen kann.
KN online wollte von Schleswig-Holsteins Landesdatenschutzbeauftragter Marit Hansen wissen: Durfte die Pflegeberufekammer von den Arbeitgebern die Daten der Pflegekräfte abfordern?
Arbeitgeber mussten Daten herausgeben
Um die Pflegeberufekammer zu errichten, sei das in Ordnung gewesen, sagt Marit Hansen. „Während der Errichtung hatten die Arbeitgeber die Pflicht, an den Errichtungsausschuss die Daten ihrer Beschäftigten zu melden. Dazu zählten Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen, Geschlecht, derzeitige Anschrift und Berufsbezeichnung.“
Jetzt, wo die Kammer eingerichtet ist, besteht diese Pflicht allerdings nicht mehr. Jetzt würden auch keine Daten mehr von Arbeitgebern abgefordert, betont der Sprecher der Pflegeberufekammer.
Schwärzen, was nicht notwendig ist
Und was ist mit der Einkommensteuererklärung? Marit Hansen stellt klar: Eine vollständige Kopie der Steuererklärung und des Steuerbescheids ist nicht erforderlich. Das würde auch dem Grundsatz der Datenminimierung der Datenschutz-Grundverordnung widersprechen. Hansen empfiehlt, alle Angaben zu schwärzen, die nicht erforderlich sind. Erforderlich für den Mitgliedsbeitrag sei nur die Höhe der Einkünfte aus der Pflegetätigkeit.