Im Fußgängertunnel zwischen Bus- und Hauptbahnhof in Lübeck wurde ein Obdachloser beklaut. Der Mann hatte am Donnerstag, 23. Januar, sein Lager in dem Tunnel aufgeschlagen und um Geld gebettelt, das er in einer kleinen Büchse vor sich sammelte. Als er seinen Platz für einen Moment verließ, nutzte eine 36-jährige Frau den Zeitpunkt, um sich an dem Inhalt des Bechers zu bedienen.
Sie bemerkte dabei jedoch nicht, dass sie von einer Streife der Bundespolizei beobachtet wurde. Bei der Kontrolle durch die Polizei wenige Augenblicke später hatte die Frau die entwendeten drei Euro noch in der Hand und konnte somit auf frischer Tat gestellt werden. Ein Abgleich ihrer Personalien ergab einen noch offenen Haftbefehl.
Die Frau wurde in die Lübecker Justizvollzugsanstalt eingeliefert
Vor einiger Zeit war sie durch die Staatsanwaltschaft Lübeck zu einer Geldstrafe wegen Diebstahls verurteilt worden, hatte bis dahin aber noch keine Zahlung getätigt. Die Frau wurde von der Polizei verhaftet. Ihr wurde aber erneut die Möglichkeit gegeben, die geforderte Strafe in Höhe von 200 Euro zu bezahlen. Da die Frau die Zahlung nicht begleichen konnte oder wollte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Lübeck eingeliefert.
Polizei gab Obdachlosen gestohlenes Geld wieder
Die entwendeten drei Euro hat der obdachlose Mann von den Polizisten zurückerhalten. „Das Geld ist ihm ja freiwillig von den Reisenden gegeben worden. Dementsprechend geht das dann in seinen Besitz über“, sagt Sven Klöckner von der Bundespolizeiinspektion Kiel.
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Von Josephine Andreoli