Es sei daher unerlässlich, in den Geflügelhaltungen die vorgesehenen Bio-Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten werden.
In Brandenburg war am Montag bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Dieser Subtyp breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus. Seit Ende Dezember meldeten Polen, Ungarn, Tschechien, Rumänien, die Slowakei sowie die Ukraine mehrere Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen und einzelne Nachweise bei Wildvögeln.
Keine Hinweise im Norden
Der Fund in Brandenburg nahe der polnischen Grenze war der erste von einem Labor nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland in diesem Jahr. In Schleswig-Holstein liegen laut Albrecht derzeit keine Hinweise auf Geflügelpest vor. Den letzten Geflügelpestausbruch hatte es hier im März 2018 gegeben.
Abgrenzung zu Wildvögeln
Zu den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gehört es, dass Geflügel an Stellen zu füttern und zu tränken ist, die für Wildvögel unzugänglich sind. Für das Tränken darf auch kein Oberflächenwasser genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter und andere Dinge, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
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Von dpa