Künftig sollen von Rettungswagen nur noch Kliniken angefahren werden, die als Notfallversorger oder Spezialversorger anerkannt sind. Dazu müssen Notfallversorger bestimmte Kriterien erfüllen, was Personal, Räume und Ausstattung angeht. Die gesetzlichen Kassen zahlen dafür pro Jahr rund 8,5 Millionen Euro zusätzlich.
Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) hat jetzt festgelegt, welche Krankenhäuser die Notfallversorgung übernehmen (siehe Karte). Die Ameos Klinik in Oldenburg hat eine Ausnahmeerlaubnis, weil es dort die einzige Schlaganfall-Einheit im Umkreis gibt. Außerdem gibt es vier Spezialversorger: Sie gehören auch zu Notfallversorgung, erhalten dafür aber keine Zuschläge wie die Notfallversorger.
Streit um Lübecker Geburtsklinik
Strittig ist das Marienkrankenhaus in Lübeck, das mit 1400 Geburten im Jahr zu den meist frequentierten Geburtskliniken gehört. Für den Verband der Ersatzkassen, die AOK und BKK kann das Haus trotzdem kein Spezialversorger sein, weil es eine Belegklinik ist. Deshalb klagen die Kassen gegen das Sozialministerium. Dort sieht man das anders: Als regionale Besonderheit könne die Geburtsklinik zugelassen werden.
Auch bei den beiden anderen Klage sieht sich das Sozialministerium im Recht: Das St. Elisabeth-Krankenhaus in Eutin und die Lungenclinic in Großhansdorf wollen mit ihren Klagen erreichen, dass sie auch als Spezialversorger anerkannt werden.
Niemand darf Notfälle abweisen
Auch alle anderen Kliniken im Land dürfen Patienten im Notfall natürlich nicht wegschicken, sondern müssen sie erst einmal versorgen. Dafür muss aber keine Notfallaufnahme, kein Extra-Personal, keine Ausstattung vorgehalten werden. Im Gegenzug müssen die Häuser finanzielle Abstriche hinnehmen - für jeden Behandlungsfall bekommen die Kliniken 60 Euro weniger als die Notfall- und Spezialversorger. Die Einbußen werden insgesamt auf 3,5 Millionen Euro im Jahr geschätzt.