Für eine tödliche Patientenverwechslung ist eine Altenpflegerin vom Amtsgericht Neumünster zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Die 52-Jährige, die unter Tränen die Patientenverwechslung am Mittwoch gestand, muss wegen fahrlässiger Tötung zugleich 2400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Richter Tees Bremer hielt es für erwiesen, dass die examinierte Pflegekraft am 29. April 2017 durch die Verabreichung von 100 Milliliter Polamidon – einem Methadonersatz – den Tod einer 67-jährigen Patientin in Neumünster fahrlässig verursachte.
Nur Wechsel von Kompressionsstrümpfen war vorgesehen
Die Angeklagte hatte der Frau das Schmerzmittel gegeben, obwohl diese und ihr Ehemann sie darauf hinwiesen, dass für sie nur ein Wechsel der Kompressionsstrümpfe vorgesehen sei, stellte der Richter fest. Da hätten bei der Angeklagten «alle Alarmglocken schrillen» und sie hätte die Verordnung genau prüfen müssen.
Die Angeklagte hatte nach eigenen Angaben erst 20 Tage vor der Verabreichung ihre Prüfung zur examinierten Altenpflegerin bestanden. Sie sei zum ersten Mal ganz allein verantwortlich zur Patientenbetreuung unterwegs gewesen, sagte sie.
Verteidiger kündigt Berufung gegen das Urteil an
Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte wegen fahrlässiger Tötung auf eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und einen Geldbetrag von 2500 Euro plädiert. Der Verteidiger sprach sich für eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen aus, damit die Strafe nicht im Führungszeugnis eingetragen werde. Er kündigte Berufung an.
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Von RND/dpa