Ausgangspunkt der bundesweiten Debatte war eine Entscheidung der Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU). Sie hatte Ende Januar ein Schleierverbot (Burka und Niqab) verhängt, weil die zum Islam konvertierte Katharina K. ihren Gesichtsschleier in Lehrveranstaltungen nicht ablegen wollte. Im Anschluss hatte die CAU die Landespolitik um eine Anti-Schleier-Regelung im Hochschulgesetz gebeten, weil eine bloße Uni-Regelung nach Einschätzung von Juristen wegen eines möglichen Eingriffs in die Grundrechte vor Gericht keine Chance hätte.
CAU bat um Änderung des Hochschulgesetzes
In der Anhörung sollen sich die Experten bis zum 13. Juni zu zwei Komplexen äußern. Erstens zu einem Gesetzentwurf der AfD, die das Schleierverbot an bayerischen Hochschulen auf Schleswig-Holstein übertragen will. Und zweitens zu einem vom Landtag beschlossenen Antrag der Regierungskoalition, die "relevante Grundrechtsaspekte" klären möchte.
Auch Studentin Katharina K. darf sich äußern
Wie bei einer schriftlichen Anhörung üblich, durften alle sechs Fraktionen des Landtags Fachleute benennen. Die lange Liste beginnt mit Ahmad Mansour, einem deutsch-israelischen Islamismusexperten, reicht über alle Hochschulen in Schleswig-Holstein samt Personalräten und Studierendenvertretungen bis hin zum Zentrum für Erinnerungskultur. Äußern darf sich auch die Studentin Katharina K. Die Kielerin, die Kontakte zur salafistischen Szene haben soll, war von CDU, SPD und SSW auf die Liste der Anzuhörenden gesetzt worden.
SPD erwartet Jamaika-Deal
In der Koalition hängt der Haussegen weiter schief, weil die Grünen anders als CDU und FDP ein Schleierverbot kategorisch ablehne. Der SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat (SPD) prophezeit, dass die Koalition den Schleier-Streit mit einem Deal beilegen wird. "Die Grünen bekommen Hein Schönberg, CDU und FDP das Verschleierungsverbot im Hochschulgesetz – so in etwa."
Von Ulf Billmayer-Christen