Danach habe der Angeklagte versucht, dessen Fahrzeug von der Fahrbahn abzudrängen und einen möglicherweise tödlichen Unfall zu provozieren. Hintergrund der Tat soll ein Angriff des Schwagers auf den Vater des Angeklagten sein, der seither schwerbehindert ist.
Angeklagter will in Notwehr gehandelt haben
Der Angeklagte dagegen hatte vor Gericht seinen Schwager belastet. Als der während eines Überholmanövers eine Waffe auf ihn gerichtet habe, habe er in Notwehr auf dessen Fahrzeug geschossen. Verletzt wurde niemand. Auch in seinem Schlusswort blieb der Angeklagte dabei, dass er in Panik und Notwehr gehandelt habe. Sein Anwalt beantragte allenfalls eine Bewährungsstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Nebenklagevertreter stellte keinen eignen Antrag.
Vor Beginn der Plädoyers wies die Kammer darauf hin, dass sie hinsichtlich der von der Staatsanwältin angenommenen Tötungsabsicht des Angeklagten einen freiwilligen strafbefreienden Rücktritt für möglich halte. Den Haftbefehl gegen den Angeklagten hatten die Richter bereits nach dem Gutachten eines Schusssachverständigen außer Vollzug gesetzt. Demnach waren die die Schüsse des Angeklagten eindeutig nach unten gerichtet.
Das Urteil soll am 3. April verkündet werden.
Von dpa