Zudem verwiesen sie auf das juristische Problem, sich mit Transportgenehmigungen in solche Länder der Beihilfe zur Tierquälerei strafbar zu machen. Zuvor hatte sich bereits der Kreis Rendsburg-Eckernförde dazu entschieden, Tier-Transporte in 14 Länder außerhalb der EU zu verbieten.
Um diese Länder geht es
Betroffen von dem Exportverbot sind die Türkei, Jemen, Libanon, Marokko, Algerien, Ägypten, Aserbaidschan, Syrien, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Nicht betroffen sind Tiertransporte innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EU.
Eine Sprecherin verwies neben qualvollen Tiertransporten auch auf grausame Praktiken beim Schächten. "Wenn Tieren vor der Tötung die Augen ausgestochen und Sehnen durchgeschnitten werden, damit sie sich nicht wehren können, ist das mit unserem tierärztlichen Ethos nicht vereinbar", sagte Manuela Freitag, Leiterin der Veterinäraufsicht des Kreises Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Hintergrund sind drei Fernsehberichte vom ZDF und ein ARD-Bericht über tierquälerische Transporte.
Bundesweite Regelung fehlt bisher
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde habe sich an das Landwirtschaftsministerium gewandt, eine Regelung für ganz Schleswig-Holstein zu erlassen, sagte Manuela Freitag. "Notwendig wäre aber ein bundesweite Regelung und zudem auf Ebene der Europäischen Union."
Der Kreis hat seit Donnerstag ein 14-tägiges Exportverbot erlassen. Darüber hatten zuvor mehrere Medien berichtet. Der Kreis Steinburg hat nach Angaben der Leiterin des Veterinäramtes, Birte Hellerich seit Beginn der Woche ein Exportverbot ohne Befristung erlassen. In der Vergangenheit habe es Exporte von Rindern in die beanstandeten Länder gegeben.
Der Jurist Alexander Maisack und der österreichische Tierarzt und ehemalige Tiertransport-Inspektor Alexander Rabitsch haben 2018 eine dreiteilige Artikelreihe in der Zeitschrift "Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle" veröffentlicht. Kernaussagen: Veterinäre würden Beihilfe zu Tierquälerei leisten, wenn sie Transporte in Länder mit allgemein bekannten tierschutzrelevanten Transport- und Schlachtpraktiken genehmigten. Zudem dürften Beamte einer als Tierquälerei eingestuften Anweisung nicht folgen, sofern sie ihren direkten und nächsthöheren Vorgesetzten vorher informiert und vergeblich um Aufhebung der Weisung gebeten hätten.
Ministerium prüft Handlungsspielräume
Schleswig-Holsteins Landwirtschafts-Staatssekretärin Anke Erdmann kündigte an, ein Vertreter des nördlichsten Bundeslandes werde in München beim Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Veterinärwesen das Thema ansprechen. Man wollen den Bund bitten, ähnlich wie Reisewarnungen für Touristen Länder auch nach der dort üblichen Praxis von Tiertransporten und den Verhältnissen in Schlachthöfen unter dem Aspekt des Tierschutzes systemisch einzustufen. Dies könnte dann eine Entscheidungshilfe für Transportgenehmigungen seien. Zum anderen wolle das Ministerium in Kiel juristisch prüfen, welchen Handlungsspielraum die Veterinäre in den Kreisen für Genehmigungen und Verbote von Tierexporten haben.
Von KN-online