Das Verwaltungsgericht Schleswig hat Dauercamper in Neukirchen an der Ostsee zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer verpflichtet. Damit die Steuer fällig wird, genüge ein abgeschlossener Raum mit Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit, urteilten die Richter.
Von KN-online (Kieler Nachrichten)
Dauercamper sind an der Ostsee kein seltenes Bild.
Quelle: Ulf Dahl
Schleswig
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