Damit müsste der Landtag Schleswig-Holstein nochmals ein Moratorium für Windkraftanlagen verlängern, wobei fraglich ist, ob dies vor Gericht noch Bestand hätte. Ziel ist ein geordneter Planungsprozess und eine Beschränkung von Windkraftanlagen auf maximal zwei Prozent der Landesflächen.
Die Landesregierung will ehrgeizige Klimaschutzziele erreichen und hat sich vorgenpommen, bis 2025 einen Beitrag von zehn Gigawatt Strom über regenerative Windenergie ins Netz einzuspeisen. Um das zu schaffen, werde man einstweilen Betreibern auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen erteilen, hieß es.
Windkraft in Schleswig-Holstein: Neuer Planentwurf fällig
Aufgrund der Vielzahl der Stellungnahmen sei es nötig, die Flächenkulisse zu verändern und einen dritten Planentwurf zu erarbeiten, sagte Herbst. Dieser solle bis spätestens Ende 2019 erstellt werden und unmittelbar danach in eine erneute Anhörung gehen.
Das Vorhaben ist stark umstritten. Anwohner fühlen sich durch die Windräder massiv beeinträchtigt. Auch Naturschützer kritisieren, dass Tabukriterien abgeschmolzen werden, um auf eine ausreichende Anzahl an Flächen zurückgreifen zu können.