Die EU-Staaten hätten die Strafmaßnahmen gegen Rosneft und andere Unternehmen gut begründet, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-72/15). Negative Folgen für manche Unternehmen könnten damit gerechtfertigt sein. Rosneft hatte in Großbritannien gegen die Sanktionen geklagt, die Richter dort schalteten den EuGH ein.
Die EU-Sanktionen verbieten es, russischen Unternehmen Spezialtechnik und Dienstleistungen zur Ölförderung zu liefern. Zudem gibt es Beschränkungen bei der Bereitstellung von Finanzmitteln sowie von Wertpapier-, Kredit- oder Darlehensdienstleistungen an bestimmte russische Unternehmen. Der Staatskonzern Rosneft ist von beiden Maßnahmen betroffen.
Der EuGH stellte aber klar, dass Banken in der EU für russische Unternehmen, die von den Sanktionen betroffen sind, grundsätzlich Überweisungen ausführen dürfen. Die Auflagen sind Teil der Strafmaßnahmen, die gegen Russland wegen der Unterstützung der Separatisten im Osten der Ukraine erlassen wurden.
Von AP/dpa/RND