Für den Pferdesport bedeutet das leider, dass dort, bis zur Aufhebung der Regelung, Gruppensport bzw. angeleitetes Gruppentraining (= Gruppenunterricht) nur noch für feste Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren, unter Anleitung eines Übungsleiters, möglich ist. Das Gruppentraining muss kontaktfrei und im Freien erfolgen und der Übungsleiter ist zur Erhebung der Kontaktdaten verpflichtet.
Alle anderen Personen dürfen in den genannten Gebieten bis auf Weiteres nur allein, zu zweit, oder mit Personen des eigenen Haushalts Sport treiben. Angeleitetes Einzeltraining (= Einzelunterricht) ist in diesem Rahmen weiterhin möglich und auch die Regelung zur zulässigen Personenzahl in den Hallen (je 80m² Fläche eine Person) bleibt bestehen. Nähere Informationen zu den allgemein gültigen Regelungen finden Sie in unseren » FAQ. Die Vorgaben gelten vorerst bis zum 11. April 2021.
Hinweis: Die jeweiligen Sonderregelungen der Kreise und kreisfreien Städte sind in den FAQ des PSH nicht erfasst. Sie können auf der Website des Landes Schleswig-Holstein bzw. auf den Seiten der jeweiligen Kreise bzw. Städte eingesehen werden.