„Sportstätten spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Bund-Länder-Investitionspakt Sportstätten ergänzt unsere Städtebauförderung und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung ihrer Sportinfrastruktur. Der Umwelt- und Klimaschutz sowie die Barrierefreiheit spielen dabei eine wichtige Rolle“, sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Mit dem Förderprogramm können Einzelprojekte unterstützt werden. Gefördert werden vorrangig die Sanierung oder der Ausbau von Sportstätten in Fördergebieten der Städtebauförderung. Die Sportstätten müssen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und mit der integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung der Gemeinde übereinstimmen. Anträge können Gemeinden stellen, die aktuell mit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in einem Programm der Städtebauförderung aufgenommen sind.
Programm soll bis 2024 laufen
Der Bund übernimmt bei den Projekten 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, 15 Prozent trägt das Land, 10 Prozent die jeweilige Gemeinde. Der Bund will das Programm bis 2024 fortführen. Zu der Umsetzung des Investitionspaktes wird jedes Jahr eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Die Förderung für dieses Programmjahr erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer. Der schleswig-holsteinische Landtag muss der Finanzierung noch zustimmen.