Einbruchschutz: Mieter können nicht mehr Absicherung verlangen

Fenster und Türen sollten besonders gut gesichert werden.

Fenster und Türen sollten besonders gut gesichert werden.

Berlin. Mieter können nach ihrem Einzug nicht vom Vermieter verlangen, dass dieser ihre Wohnung sicherer macht. Sie haben nach Angaben des Deutschen Mieterbund (DMB) keinen Anspruch auf einbruchhemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage.

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Wohnwertverbesserung: Vermieter kann Miete erhöhen

Investiert der Vermieter dennoch in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich um eine Wohnwertverbesserung und Modernisierung, so der DMB. Bedeutet: Er kann die Miete erhöhen. Acht Prozent der Kosten von so einer Baumaßnahme lassen sich auf die Jahresmiete aufschlagen.

Wollen Mieter von sich aus Geld in einen besseren Schutz stecken, müssen sie bei allen baulichen Änderungen zunächst die Erlaubnis des Vermieters einholen. Dieser muss nach Angaben der Experten bei einem nachvollziehbaren Interesse des Mieters kleinere Baumaßnahmen wie den Einbau eines Türspions oder eines Sicherheitsschlosses gestatten.

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Lesen Sie: Schutz vor Einbrechern: So sichern Sie Ihr Zuhause

Bei Einbau in Eigenregie Vereinbarungen treffen

Wichtig zu klären: Was passiert am Ende der Mietzeit mit den selbst angebrachten Schlössern oder dem in die Tür eingefassten Spion? Laut Gesetz ist es möglich, dass der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, sodass noch einmal hohe Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen könnten.

Der DMB rät zu einer Modernisierungsvereinbarung. Darin kann festgehalten werden, dass es dem Mieter gestattet ist, Baumaßnahmen durchzuführen - und dass er diese beim Auszug nicht beseitigen muss. Außerdem lässt sich regeln, dass der Vermieter für den Verbleib der wohnwertverbessernden Sicherheitseinbauten einen Abstand zahlt.

Lesen Sie auch: Checkliste zum Einbruchschutz

RND/dpa

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