Grillvergnügen: Wer haftet, wenn mal was schiefgeht?
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Grillen gehört zu der warmen Jahreszeit einfach dazu. Grillmeister und Co. sollten allerdings nicht leichtsinnig an die Sache rangehen.
© Quelle: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Nicht nur im Sommer steht in Deutschland das Grillen hoch im Kurs – doch genau in der heißen Jahreszeit sind besonders viele Grillmeister am Start. Kohle, Gas, Smoker oder das E-Gerät für den Balkon, direktes oder indirektes Grillen? Grillen (oder neudeutsch „Barbecue“) ist heutzutage wesentlich mehr, als etwas Holzkohle in den Grill zu legen, diese zum Glühen zu bringen und das Grillgut direkt darüber zu garen. Für viele ist Grillleidenschaft zum Volkssport geworden – bei dem es aber auch viele Unfälle zu beklagen gibt.
Laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin kommt es zu rund 4000 Grillunfällen pro Jahr. Dabei sind schwerste Verbrennungen durch Stichflammen und Verpuffungen mit Brandbeschleunigern gerade bei Kindern keine Seltenheit – denn sie stehen oftmals direkt auf Augenhöhe zum Grill, so die Gesellschaft. Sie rät daher: Finger weg von Spiritus und Co. zum Anzünden eines Grills, denn „Spiritus ist ein Reinigungsmittel und kein Grillanzünder“.
Was Sie beim Grillen beachten müssen
Als Grillmeister sollte man zudem noch ein paar andere Punkte beachten, damit das Barbecue-Vergnügen bis zum Ende auch Freude macht.
Der Grill sollte immer an einer (kipp)sicheren und möglichst windgeschützten Stelle stehen. Man sollte zudem nie den Grill allein lassen – vor allem nicht, wenn Kinder in der Nähe sind. So können die meisten Verletzungen vermieden werden. Auch wenn der Junior meint, er könne die Wurst mindestens genauso gut umdrehen wie Papa – Kinder sollten einen Grill weder anzünden noch bedienen.
Auch wenn schlechtes Wetter einen aus dem Garten oder vom Balkon vertreibt – grillen Sie nie in geschlossenen Räumen. Zum Anzünden sollte man nur geprüfte Grillanzünder verwenden, und wer mit Kohle grillt, sollte auf die Qualität der Holzkohle achten. Holzkohle und Holzkohleprodukte sollten mit DIN-EN 1860/2 und dem Zertifikat DIN-CERTCO gekennzeichnet sein. Wer dagegen einen Gasgrill benutzt, sollte die Anschlüsse der Flüssiggasflaschen vor dem Benutzen überprüfen, sie sind unsachgemäß verschraubt ein Sicherheitsrisiko.
Auch das schönste Grillen findet mal ein Ende. Während beim Gasgrill einfach der Hahn zugedreht wird, sollte man beim Kohlegrill auf das richtige Löschen achten: Heiße Kohle muss generell gelöscht werden. Am besten mit Wasser. Alternativ können die Kohlereste in einem feuerfesten Behälter auskühlen.
Jeder Griller sollte eine Privathaftplicht haben
Bei allen Sicherheitsvorkehrungen: Wenn es doch einmal zu einem Grillunfall kommen sollte, ist es wichtig, richtig versichert zu sein. Besonders wichtig ist hierbei die private Haftpflichtversicherung.
Diese kommt zum Einsatz, wenn eine versicherte Person einer anderen Person Schaden zufügt – beim Grillen beispielsweise eine schwerwiegende Verletzung auslöst. „Hier lohnt sich eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden“, so Versicherungsexperte Heiko Vollmer von Fingenium Private Finance und ergänzt: „Wenn bei einem Grillfest tatsächlich eine Person schwer verletzt wird, kann am Ende schnell einmal ein höherer Betrag zusammenkommen. Nicht zuletzt haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen.“ Gerade die unsachgemäße Verwendung von flüssigen Brennhilfen wie Spiritus hat in der Vergangenheit schon zu (hohen) Schadensersatzforderungen seitens geschädigter Personen geführt, wie unter anderem ein Gerichtsurteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (Az.: 2 O 147/18) aufzeigt.
Unfallversicherung hilft bei Brandwunden und Co.
Man muss beim Grillen ja nicht unbedingt gleich andere in Mitleidenschaft ziehen – es reicht auch schon, sich selbst zu verletzen. Wenn beispielsweise doch der Grill nicht sicher steht und daher umkippt und man sich dadurch Brandwunden zuzieht, sollte eine Unfallversicherung dafür aufkommen.
Eine weitere Versicherung ist ebenfalls sinnvoll – die auf den ersten Blick gar nichts mit dem Grillvergnügen zu tun hat: die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Die private Unfallversicherung sichert Sie nicht ab, wenn Sie durch den Unfall berufsunfähig werden. Erleidet eine Person aber so schwerwiegende Verletzungen, dass sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr mindestens im Umfang von 50 Prozent ausüben kann, erhält sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente“, erklärt Bianca Boss, vom Bund der Versicherten (BdV).
Schäden am Inventar: Die Hausratversicherung hilft
Zu guter Letzt können auch Immobilienbesitzer auf ihre Wohngebäudeversicherung zurückgreifen, wenn es zu größeren Folgen durch Brandschäden kommt. Bei diesen „übernimmt diese Versicherung die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus“, so der BdV, während Schäden am Inventar wie verbrannte Gartenmöbel über die Hausratversicherung abgesichert seien.
„Allerdings gefährdet deren Wiederbeschaffung nicht den Lebensstandard, weshalb bei anstehenden Grillevents zuerst an die Privathaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht werden sollte“, heißt es beim BdV weiter. Und Vorsicht: Wird ein Grillunfall grob fahrlässig verursacht, könnte sich die Versicherung querstellen, beispielsweise wenn der Holzkohlegrill zuvor in der Wohnung angezündet wurde.
Schäden schnell melden
Egal, wie klein oder groß, wie leicht oder schwerwiegend ein durch Grillen verursachter Schaden auch ist – er sollte sofort und so ausführlich wie möglich bei der jeweiligen Versicherung gemeldet werden. Der BdV rät: „Alle am Grillunfall beteiligten Personen und in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände sollten fein säuberlich notiert und dem Versicherer mitgeteilt werden. Dieser wird im Anschluss die Geschädigten kontaktieren und mit Unterstützung von Brandermittlern und Gutachtern versuchen, die Schuldfrage zu klären.