Schaden durch Unwetter: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
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War der Baum schon vorher morsch? Dann zahlt die Versicherung nicht.
© Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild
Hannover. Es gießt wie aus Kübeln, der Keller wird zum Bachbett, und die Versicherung will den Schaden nicht regulieren – für Hausbesitzer ist das eine Horrorvorstellung. Doch es gibt Möglichkeiten, seine Interessen durchzusetzen. Zunächst sollten Eigentümer „überlegen, warum der Schutz versagt wird“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Typische Gründe sind Happ zufolge, dass entweder kein Schutz besteht, weil die Police das Ereignis nicht abdeckt, oder der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat. Ein solcher Fall wäre der bei Sturm aufs Dach krachende morsche Baum, von dem der Hausbesitzer länger wusste, ohne etwas unternommen zu haben. „Die Versicherung kann die Zahlung dann ganz oder teilweise verweigern“, erläutert Happ.
Schadenshöhe ist Streitpunkt
Oft wird über die Höhe des Schadens gestritten. Auch hier gibt ein Blick in den Versicherungsvertrag Hinweise, warum es weniger Geld geben soll als erwartet: „Für den Zeitwert gibt es weniger als für den Neuwert“, sagt Happ.
Grundsätzlich sind der Versicherung Schäden möglichst schnell zu melden. Und zwar, bevor Handwerker beauftragt werden.
Sachverständiger kann Schadenshöhe ermitteln
Kommen Hauseigentümer und Versicherung partout nicht zusammen, können Eigentümer ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten. Dazu bitten sie das Amtsgericht um die Bestellung eines Sachverständigen. Er sieht sich die Sache an und ermittelt die Schadenshöhe. Die Information bekommt dann die Versicherung. „Da hat man richtig was in der Hand. In 99 Prozent der Fälle akzeptieren die Versicherungen das Ergebnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen“, sagt Jens Dötsch, Anwalt für Versicherungsrecht.
RND