Bald müssen auch die letzten Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung für 2020 einreichen. Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mietende können bei der Steuer einige Ausgaben geltend machen. Einige könnten von einer Corona-Sonderreglung profitieren.
Berlin.Bis Ende Mai steht für viele Steuerpflichtige wieder die Steuererklärung an. Darin können auch Kosten rund ums Wohnen angeben werden. Das lohne sich vor allem für Vermieterinnen und Vermieter, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine: „Sie können grundsätzlich sämtliche Aufwendungen, die erforderlich sind, um Mieteinnahmen zu erzielen, steuermindernd geltend machen.“ Das betreffe Reparaturen ebenso wie Fahrten zum Objekt, die Grundsteuer oder Steuerberatungskosten.