Unwetter: Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
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Ein ordentlicher Sturm kann große Schäden anrichten.
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Hannover. Wenn durch einen Sturm am Eigentum Schaden entstanden ist, ist das nicht nur ärgerlich. Beim Beschädigten stellt sich auch die Frage, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. Allgemein gilt: Ab Windstärke 8 ist von einem Sturm die Rede, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern. Die Versicherungen übernehmen also erst dann die angerichteten Schäden. Das ist aber nicht der Fall, wenn grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist – wie beispielsweise entstandene Schäden durch Fenster, die bei Sturm offen gelassen worden sind.
Da es keine reine Versicherung für Stürme gibt, sollte darauf geachtet werden, dass die Leistung in der Versicherungspolice erwähnt ist. In der Regel zahlen aber die Wohngebäude-, Elementar-, Haftpflicht-, Kasko- oder Hausratversicherung durch Sturm und Unwetter entstandene Elementarschaden.
Bei Blitzschlag, Sturm oder Hagel
Grundsätzlich gilt: Wohngebäude- und Hausratversicherung kommen laut Bund der Versicherten (BdV) meist für Schäden auf, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstanden sind.
Für Schäden, die durch Starkregen verursacht wurden, reicht der Versicherungsschutz oft nicht. Dafür ist in der Regel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Naturgefahren nötig.
Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden am Haus ab
Für Schäden am Haus kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. Sicher geht man, wenn man als Hausbesitzer oder Hausbesitzerin beim Abschluss der Gebäudeversicherung darauf achtet, dass Sturmschäden auch in den Leistungen der Versicherung erwähnt werden. Auch Nebengebäude wie eine Garage oder ein Gartenhaus sind meist für den Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin mit abgesichert. Bei Sturmschäden an den Rollläden ist eine regelmäßige Sichtung und Sicherung für eine Schadensregulierung erforderlich.
Die Leistungen wären hier: Ein durch den Sturm abgedecktes Dach, ein entwurzelter Baum, der in das Wohnzimmerfenster gefallen ist, durch den Sturm entstandene Schäden am Mauerwerk oder am Schornstein. Sie leistet auch bei Folgeschäden, etwa wenn durch das kaputte Dach Regen eindringt und Fußböden beschädigt.
Übrigens: Schäden an der Einrichtung oder an Gebrauchsgegenständen, wie Möbel, TV-Geräte und anderer Hausrat, sind von der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Hier greift die Hausratsversicherung.
Zusatzversicherung für Starkregen oder Überschwemmung
Die sogenannte Elementarschadenversicherung wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie deckt zusätzlich auch Elementarschäden ab, die durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstanden sind.
Durch die Elementarversicherung sind also beispielsweise Wasserschäden am Grundstück durch Überschwemmungen abgedeckt. Wenn durch starken Regen, der durch den Sturm bedingt ist, der Keller unter Wasser steht, übernimmt die Elementarversicherung. Sie wird separat, neben der Gebäudeversicherung und Hausratsversicherung, abgeschlossen und zahlt auch für die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes, einen eventuellen Abriss sowie Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Der Elementarschadenschutz ist in der Regel nur im Paket als Komplettlösung abschließbar. Bei einigen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Man sollte sich daher rechtzeitig um einen Einschluss kümmern. Allerdings bekommt nicht jeder, der eine Elementarschadenversicherung braucht, den Schutz auch ohne weiteres. Viele Versicherer bieten diesen Schutz laut BdV in durch Elementarschäden gefährdete Gebiete nur gegen hohe Prämien oder hohe Selbstbeteiligungen an.
Sturmschäden am Auto
Wird das Auto durch herabfliegende Äste oder Dachziegel beschädigt, werden die Sturmschäden von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die Versicherung tritt auch ein, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer gegen einen umstürzenden Baum fahren - aber nicht, wenn der Baum bereits auf der Straße lag. Dafür ist eine Vollkaskoversicherung nötig. Schäden müssen Autobesitzende ihrer Versicherung möglichst schnell mitteilen, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Hilfreich sei, die Schäden anhand von Fotos zu dokumentieren, so ein Sprecher.
Auch an die Schadenminderungspflicht ist bei der Vorsorge zu denken. Dazu gehört etwa, eine zerstörte Windschutzscheibe abzudecken, damit einlaufendes Regenwasser nicht noch mehr Schäden anrichtet. In Gefahr bringen muss sich dabei allerdings niemand. Tritt die Teilkaskoversicherung ein, werden Kundinnen und Kunden nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird aber fällig. Bei Vollkaskoschäden stufen die Versicherer Kundinnen und Kunden im nächsten Kalenderjahr schlechter ein, es sei denn, diese haben einen sogenannten Rabattschutz vereinbart.
Sturmschäden durch herabfallende Gegenstände
Wenn Dachziegel des Eigenheims auf parkende Autos stürzen oder herumfliegende Gegenstände Passantinnen oder Passanten treffen, tritt für Eigentümerinnen und Eigentümer die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein. Das gilt jedoch nur, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin nicht fahrlässig gehandelt hat. Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt und bereits lose Ziegel auf dem Dach lässt, kann haftbar gemacht werden. Das gilt für Hausbesitzende ebenso wie für Gemeinden und zieht meist ein Gerichtsverfahren nach sich, da die Schuld im Einzelfall nachgewiesen werden muss bevor es einen Schadenersatz gibt.
Auch Mieterinnen und Mieter sollten sich absichern. Ein Beispiel: Wenn ein durch ein Orkan herabstürzender Balkonkasten eine Person oder ein Auto trifft, kann der Mietende haftbar gemacht werden. Hier trägt die private Haftpflichtversicherung den Schaden.
RND/mit dpa