Wohngeld und Lastenzuschuss: So hilft der Staat bei Miete und Immo-Kredit

Während der Corona-Pandemie wurden viele Menschen arbeitslos oder bezogen Kurzarbeitergeld: Auch deshalb gibt es immer mehr Empfänger von Wohngeld, darunter viele Familien. Die Zahl betrug 2020 schätzungsweise 660.000. Im Jahr davor haben rund 504.000 Haushalte die staatliche Unterstützung in Anspruch genommen.

Während der Corona-Pandemie wurden viele Menschen arbeitslos oder bezogen Kurzarbeitergeld: Auch deshalb gibt es immer mehr Empfänger von Wohngeld, darunter viele Familien. Die Zahl betrug 2020 schätzungsweise 660.000. Im Jahr davor haben rund 504.000 Haushalte die staatliche Unterstützung in Anspruch genommen.

Viele Menschen verfügen über ein zu geringes Einkommen, um ihre Miete zahlen zu können. Die Probleme haben sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie verschärft. Um Mieterinnen und Mieter vor dem drohenden Verlust ihrer Wohnungen zu schützen, gibt es das Wohngeld, das Bund und Länder zahlen. Auch Eigentümer sind in bestimmten Fällen anspruchsberechtigt. Eine Übersicht.

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Was ist das Wohngeld?

Eine staatliche Leistung, auf die laut Wohngeldgesetz (WoGG) ein Rechtsanspruch besteht. Wohngeld wird einkommensschwachen Haushalten als Zuschuss zur Miete gezahlt. Bund und Länder übernehmen jeweils die Hälfte der Kosten. In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach reformiert: So wurden die Leistungen erhöht, eine neue Mietstufe eingeführt und steigende Heizkosten berücksichtigt.

„Die sogenannte CO₂-Komponente beim Wohngeld ist zum 1. Januar 2021 wirksam geworden. Hierdurch steigt das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt im Durchschnitt um 12 Euro pro Monat“, erläutert Theresa Charlotte Edelhoff, Sprecherin des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Ab 2022 greift eine Dynamisierung: Dann wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

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Können auch Eigentümer profitieren?

Ja. Für sie gelten ähnliche Regelungen wie für Mieter. Bei Berechtigung erhalten sie einen Lastenzuschuss, der meist für Zins und Tilgung verwendet wird. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Eigentum selbst bewohnt wird.

Wie viele Haushalte erhalten Leistungen?

2019 lag die Zahl der Bezieher bei 504.000. „Davon waren 93 Prozent Empfänger von Mietzuschuss und 7 Prozent Empfänger von Lastenzuschuss“, sagt Edelhoff. Schätzungen zufolge erhielten vergangenes Jahr rund 660.000 Haushalte einen Zuschuss, darunter viele Familien sowie Rentnerinnen und Rentner. Gründe für die stark steigende Zahl der Bezieher seien vor allem die zurückliegenden Wohngeldreformen, aber auch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit infolge der Corona-Pandemie, erläutert Edelhoff: „Damit leistet das Wohngeld einen wirksamen Beitrag zur Prävention von Wohnungslosigkeit.“

Wie werden Wohngeld und Lastenzuschuss beantragt?

Anträge können bei der zuständigen Wohngeldstelle gestellt werden – bei einigen auch online. Formulare zum Herunterladen finden sich auch auf den Websites der zuständigen Behörden. Pro Haushalt kann nur eine Person Geld beantragen. Bei Bewilligung erfolgen die Zahlungen meist zwölf Monate lang – in der Regel ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

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Verlängerungen sowie Erhöhungen während des Bewilligungszeitraums sind möglich, etwa wenn die Miete in dieser Zeit stark steigt oder das Einkommen sinkt. „Auch wenn die Antragstellung umständlich ist und deshalb manche davon abgeschreckt werden, versuchen Sie es trotzdem“, rät Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum (WiE). Haushalte, die vom Hochwasser betroffen sind, können derzeit Wohngeld nach einem vereinfachten Verfahren beantragen.

Wie werden die Zuschüsse berechnet?

In die Berechnung fließen vor allem drei Faktoren ein: die Zahl der Haushaltsmitglieder, deren Gesamteinkommen und die Höhe der monatlichen Bruttokaltmiete beziehungsweise Belastung fürs Eigentum. Zu Haushaltsmitgliedern zählen unter anderem Kinder, Verwandte und Lebenspartner. Die Höhe des Zuschusses wird individuell berechnet. Dabei spielen auch das Mietniveau sowie Pflichtbeiträge etwa zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eine Rolle. Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einem Gesamteinkommen in Höhe von 1.764,67 Euro, die 770 Euro Kaltmiete zahlt, erhält 244 Euro Wohngeld im Monat. Ob, und wenn ja, wie viel Zuschuss gezahlt wird, lässt sich über den Wohngeldrechner auf der Website des BMI einschätzen.

Wer ist von Wohngeld und Lastenzuschuss ausgeschlossen?

Ausgenommen sind in der Regel Studierende und Auszubildende. Auch wer Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe bezieht, besitzt keinen Anspruch, weil bereits andere Zuwendungen fürs Wohnen gezahlt werden. Diese staatlichen Leistungen wirken sich auch negativ auf Anträge anderer Haushaltsmitglieder aus. Das Gleiche gilt für Vermögen. Die Grenze liegt für einen Einpersonenhaushalt bei 60.000 Euro.

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Verbände üben Kritik

Eine jährliche Anpassung des Wohngeldes fordert unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Seiner Ansicht nach sollte die Berechnung zudem großzügiger gehandhabt werden, damit weniger Menschen auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Gefordert wird vor allem aber, dass mehr geförderter Wohnraum entsteht, damit Mieten bezahlbar sind und die öffentliche Hand weniger Zuschüsse leisten muss. Denn damit würden vor allem „die überhöhten Mietforderungen der Wohnungswirtschaft“ bedient, so die Kritik.

Der Deutsche Caritasverband bemängelt die für die Berechnung zugrunde liegenden Mietstufen: „Es ist zu bezweifeln, dass die Obergrenzen das Mietniveau realistisch abbilden“, heißt es in einer Stellungnahme. Außerdem werden kostenlose Energiesparberatungen für einkommensschwache Haushalte angeregt, damit diese ihre Nebenkosten senken können.

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