Serviceangebot

Fahrradpannenhilfe von Automobilclubs: Wenn der „Gelbe Engel“ Reifen flickt

Seit 1. Juli bietet der ADAC seine Pannenhilfe auch für Fahrräder und Pedelecs an.

Seit 1. Juli bietet der ADAC seine Pannenhilfe auch für Fahrräder und Pedelecs an.

Ganz neu sind Pannenhilfen für Fahrräder als zusätzliches Angebot von Automobilclubs nicht mehr. Zu den Vorreitern gehört etwa der ACV (Automobil-Club Verkehr), der diesen Service bereits 2016 in den Leistungsumfang seiner Mitgliedschaft aufgenommen hat. Mittlerweile gehören Fahrradpannenhilfen bei fast jedem Automobilclub dazu.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Seit Juni 2022 gilt das auch für den großen ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club). Viele Mitglieder von Automobilclubs haben allerdings noch längst nicht verinnerlicht, dass sie bei Problemen mit dem Fahrrad in vielen Fällen spontan Hilfe per Telefon anfordern können. Allerdings gibt es zwischen Fahrradpannenservices der Clubs einige gravierende Unterschiede, die vor allem die Leistungsumfänge sowie die Tarifstruktur betreffen.

So bieten einige Automobilclubs unterschiedlich teure Mitgliedschaften an, bei denen in einigen Fällen die günstigeren Tarife die Fahrradpannenhilfe weiter ausschließen. Wer sich zum Beispiel beim AvD (Automobilclub von Deutschland) für die Tarife „Help“ und „Help Plus“ entscheidet, muss weiterhin auf einen Fahrradschutzbrief verzichten. Der ist erst im teuren „Help Plus Familie“-Tarif enthalten. Der ACE (Auto Club Europa) wiederum hat eine Fahrradpannenhilfe in jedem seiner drei Tarife eingebunden, den Leistungsumfang jedoch gestaffelt. Classicmitglieder können beim ACE die Fahrradpannenhilfe zum Beispiel nur in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens zehn Kilometer vom Wohnort entfernt ein Problem haben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Einen umfassenderen Service sogar zu Hause gibt es erst bei den Comforttarifen. Beim ACV, der in seine beiden Grundtarife eine Fahrradpannenhilfe inkludiert, ist das Leistungsspektrum ebenfalls gestaffelt. So sind im teuren Premiumtarif viele Schutzbriefleistungen wie ein Anspruch auf ein Ersatzfahrrad für maximal sieben Tage oder die Fahrradbergung enthalten. Der ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschland) wiederum hat einen Einheitstarif, der ebenfalls einen Fahrradschutzbrief mit großem Leistungsspektrum inkludiert. Der ADAC schließlich hat in allen seinen kostenpflichtigen Mitgliedschaftstarifen eine Fahrradpannenhilfe integriert, die einen einheitlichen Leistungsumfang abdeckt.

Fahrrad oder Pedelec werden oft vor Ort flottgemacht

Ist im Mitgliedstarif des Autoclubs eine Fahrradpannenhilfe enthalten, kann das Mitglied wie bei einer Autopanne eine mobile Hilfe direkt zum Pannen- oder Unfallort bestellen. In allen Fällen ist der Service 24/7 verfügbar. Wenn möglich, machen die Pannenhelfer und Pannenhelferinnen direkt vor Ort Fahrrad oder Pedelec wieder flott. Ist dies nicht möglich, wird das Gefährt in der Regel zu einer Werkstatt transportiert und auch für die Weiterreise des Besitzers oder der Besitzerin wird gesorgt. Kann das Rad weder durch die mobile Pannenhilfe noch in einer Fahrradwerkstatt kurzfristig wieder fahrbereit gemacht werden, übernehmen die Schutzbriefversicherungen einiger Clubs, etwa beim ACE und dem ACV, sogar die Kosten für ein Ersatzfahrrad.

Der Grund für die Panne darf durchaus banal sein. Der „Notfall“ gilt für einen gebrochenen Rahmen genauso wie für eine Reifenpanne, bei der sich der Reifen nicht mehr aufpumpen lässt. Sollte jedoch der Seitenständer während der Fahrt klappern, gilt das nicht als Panne. Das Bike muss durch den aufgetretenen Schaden fahruntüchtig sein. Das gilt auch, wenn der Schaden durch einen Unfall verursacht wurde. Einige Clubs akzeptieren als Pannengrund auch einen defekten Akku bei Pedelecs, speziell der ADAC hilft sogar, sollte die Batterie lediglich entladen sein. ACV, AvD und der ACE schließen hingegen einen entladenen oder gestohlenen Akku als Pannengrund aus.

Europaweiter Fahrradschutzbrief bei AvD und ACV

Es gibt eine Reihe von Situationen, bei denen die Pannenhilfe für Radfahrerinnen und Radfahrer nicht greift. Bei einigen Clubs wie dem ARCD oder ADAC sind Einsätze etwa im Ausland oder für Einsatzfahrzeuge schwer erreichbare oder nicht sichere Orte ausgeschlossen. Bei AvD und ACV gilt der Fahrradschutzbrief hingegen europaweit. Verweigert wird in einigen Fällen auch der Einsatz bei Rädern für eine gewerbliche Personenbeförderung oder bei Mitgliedern, die einen Heimtransport wünschen, weil ihr Rad gestohlen wurde. Auch fahrlässige Beschädigungen sind in einigen Fällen als Pannenhilfegrund ausgeschlossen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ein Vergleich der Angebote im Detail wird für die meisten Automobilclubmitglieder jedoch kaum infrage kommen. Weil die Fahrradpannenhilfe mittlerweile in vielen Fällen eine kostenlose Beigabe ist, wird für die meisten eher das Gesamtpaket mit Fokus aufs Auto entscheidend bleiben. Wichtiger ist es vielmehr, das Mitglieder ihr Bewusstsein dafür schärfen, dass sie im Bedarfsfall tatsächlich auch diese Dienstleistung in Anspruch nehmen können, obwohl sie gerade nicht mit dem Auto unterwegs sind.

RND/SP-X

Mehr aus E-Mobility

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken