Sturm, Hitze, Schnee: Bei welchen Wetterereignissen sind Schulausfälle möglich?
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Bei extremen Wetterverhältnissen können Landkreise anordnen, dass die Schule ausfällt.
© Quelle: Michael Weber / IMAGO
Ob Kälteeinbruch im Winter, heftige Regenfälle im Frühling oder Sturm im Herbst: Zu jeder Jahreszeit kann es in Deutschland zu außergewöhnlichen Wetterphänomenen kommen. Durch den Klimawandel treten solche Extremwetterereignisse immer häufiger auf und werden auch in Zukunft weiter zunehmen. Unter bestimmten Bedingungen kann es in betroffenen Regionen zu Schulausfällen kommen.
Doch wer entscheidet, ob der Unterricht stattfindet oder nicht, und wie werden Eltern und Kinder informiert? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zu wetterbedingten Schulausfällen.
Bei welchen Wetterereignissen kann ein Schulausfall angeordnet werden?
Verschiedene Wetterverhältnisse können dazu führen, dass eine Schulschließung angeordnet wird. Ob eine extreme Wetterlage vorliegt, wird auf der Basis der Meldungen und Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) festgestellt. Folgende Phänomene zählen laut Schulministerium Nordrhein-Westfalen zu den Unwetterereignissen:
- heftiger Starkregen
- schwere Sturmböen
- schwere Gewitter
- extremer Schneefall
- Glatteis
Auch starke Hitze kann ein Grund für Schulschließungen sein. Wann und ob es hitzefrei gibt oder nicht, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Meist entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter selbst, ob hitzefrei gegeben wird. Einheitliche Richtwerte oder Empfehlung des Deutschen Wetterdienstes gibt es dabei nicht.
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Die Schäden waren weniger schwer als zunächst erwartet. Gegen Mitternacht hob der Deutsche Wetterdienst die bestehenden Unwetterwarnungen zunächst auf.
© Quelle: dpa
Schulfrei wegen Unwetter: Wer entscheidet, ob Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben dürfen?
Ob die Schulen wegen Extremwetter geschlossen bleiben, entscheiden meist die Landkreise und kreisfreien Städte. In Bayern gibt es in den Schulämtern dafür extra eine Koordinierungsgruppe Schulausfall. Entscheidend dafür, ob der Unterricht ausfällt oder nicht, ist die Frage, ob die Schülerinnen und Schüler wegen der Wetterverhältnisse auf ihrem Schulweg in eine Gefahrensituation geraten können. Wenn die Sicherheit auf dem Schulweg nicht gewährleistet ist, dürfen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben.
Ob die Schulen geschlossen bleiben, wird meist erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages entschieden. Wenn das Wetterereignis erst während der Schulzeit auftritt oder sich ankündigt, kann der Unterricht auch früher beendet werden. Der Schulausfall gilt dann meist für alle Schulen in einem Landkreis und bei kreisfreien Städten für die Schulen im gesamten Stadtgebiet. Wenn die Unwetterlage das gesamte Bundesland betrifft, kann das Schulministerium auch einen landesweiten Unterrichtsausfall beschließen.
Wie wird über einen Schulausfall informiert?
In allen Bundesländern wird über die regionalen Rundfunksender über den Schulausfall informiert, meist zusammen mit den Verkehrshinweisen. Informationen über Schulschließungen findet man häufig auch im Internet auf den Websites der Landkreise oder der Kultusministerien. Einige Landkreise in Niedersachsen informieren über einen SMS-Service über den Schulausfall. In Bayern können Schulausfälle auf einer Webseite des Kultusministeriums eingesehen werden. Das Land Schleswig-Holstein hat zudem eine Hotline eingerichtet, die per Bandansage rund um die Uhr über Schulschließungen informiert.
Wie lange dauert ein Schulausfall in der Regel?
Da die meisten Unwetter nur kurze Zeit anhalten und über einen Schulausfall deshalb kurzfristig entschieden wird, gilt eine Schließung meist nur für den betreffenden Tag. In seltenen Fällen können Schulen auch für mehrere Tage geschlossen bleiben, wenn ein Wetterereignis länger anhält. Das kann etwa bei andauernden Schneefällen oder Hochwasser der Fall sein.
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Findet bei einem Schulausfall überhaupt kein Unterricht statt?
Nicht unbedingt. In Bayern findet beispielsweise bei witterungsbedingten Schulausfällen in der Regel Distanzunterricht statt. Die Lehrkräfte können also zum Beispiel Aufgaben verteilen, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause machen können. Da viele Schulen seit der Corona-Pandemie technische Fortschritte gemacht haben, kann inzwischen häufig auch Onlineunterricht stattfinden.
Wenn Schülerinnen und Schüler nicht mehr rechtzeitig über den Schulausfall informiert wurden und daher in die Schule kommen, muss die Schule eine Notfallbetreuung sicherstellen, heißt es beim Bildungsministerium in Schleswig-Holstein. Auch in Niedersachsen müssen die Schulen allen Schülerinnen und Schülern, die nicht zu Hause bleiben können, eine Notbetreuung anbieten. In Bayern gibt es nur dann eine Notbetreuung vor Ort, wenn die Schule diese „organisatorisch und personell“ umsetzen kann.
Können Eltern auch selbst entscheiden, dass ihre Kinder bei extremen Wetterereignissen zu Hause bleiben dürfen?
Ja. Wenn Eltern ihre Kinder durch die Witterungsverhältnisse eine Gefährdung auf dem Schulweg befürchten, können sie ihre Kinder zu Hause behalten oder sie früher vom Unterricht abholen. Wer morgens entscheidet, sein Kind wegen einer gefährlichen Wetterlage nicht in die Schule zu schicken, sollte aber in jedem Fall die Schulleitung informieren.
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