Bürgergeldauszahlung 2023: Wann kommt das Geld bei mir an?
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Das Bürgergeld wird monatlich an Empfängerinnen und Empfänger überwiesen.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration
Zum Jahresbeginn 2023 wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld abgelöst. Durch die monatliche Leistung des Sozialstaates soll denjenigen ein menschenwürdiger Lebensunterhalt gesichert werden, die diesen nicht aus eigenem Einkommen decken können – sei es aus aufgrund von Krankheit, Jobverlust, Insolvenz, zu geringem Einkommen oder anderen Gründen.
Die Auszahlung des Bürgergelds erfolgt monatlich, aber wann genau kann mit dem Zahlungseingang auf dem Konto gerechnet werden?
- Wann bekomme ich Bürgergeld und wie viel steht mir zu?
- Ab 2024: Bürgergeld soll erhöht werden
- Wann kommt das Bürgergeld für den Oktober 2023?
- Ich habe kein Konto, wie bekomme ich Bürgergeld?
- Bürgergeldauszahlungen 2023: alle Termine für das laufende Jahr
- Bürgergeld nicht bekommen: Was tun, wenn nicht oder nur teilweise überwiesen wurde?
Wann bekomme ich Bürgergeld und wie viel steht mir zu?
Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht mit dem eigenen Einkommen decken kann, hat Anspruch auf Bürgergeld. Wurden zuvor noch Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen, wechselt der Leistungsanspruch auf Bürgergeld. Zuletzt wurde die Höhe der Regelbedarfe am 1. Januar 2023 erhöht. Dabei gilt:
- Alleinstehende / Alleinerziehende: 502 Euro (+53 Euro) – Regelbedarfsstufe 1
- Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften: 451 Euro (+47 Euro) – Regelbedarfsstufe 2
- Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII): 402 Euro (+42 Euro) – Regelbedarfsstufe 3
- nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 402 Euro (+42 Euro) – Regelbedarfsstufe 3
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro (+44 Euro) – Regelbedarfsstufe 4
- Kinder von 6 bis 13 Jahren: 348 Euro (+37 Euro) – Regelbedarfsstufe 5
- Kinder von 0 bis 5 Jahren: 318 Euro (+33 Euro) – Regelbedarfsstufe 6
Neben dem Regelbedarf erhalten Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 außerdem einen zusätzlichen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Ab 2024: Bürgergeld soll erhöht werden
2024 soll nach Angaben von Bundessozialminister Hubertus Heil das Bürgergeld erhöht werden, eine Erhöhung von 12 Prozent ist geplant. Damit würden Alleinstehende beispielsweise 563 Euro statt der aktuellen 502 Euro pro Monat erhalten.
Wann kommt das Bürgergeld für den Oktober 2023?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit steht das Bürgergeld in der Regel am ersten Werktag eines Monats auf dem angegebenen Konto zur Verfügung. Das Geld wird demnach bereits am Ende des Vormonats überwiesen. Das Bürgergeld für Oktober 2023 sollte also bereits am Freitag, 29. September 2023 überwiesen werden.
Achtung, die genauen Überweisungstage können sich bei den einzelnen Jobcentern teilweise auch um ein bis zwei Tage nach hinten oder vorne verschieben. Wer es ganz genau wissen will, fragt telefonisch beim zuständigen Amt nach.
Ich habe kein Konto, wie bekomme ich Bürgergeld?
Wer kein Bankkonto angibt oder angeben kann, kann das Bürgergeld stattdessen auch in Form eines Schecks erhalten. Dieser lässt sich bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank in Bargeld auszahlen. Allerdings entstehen bei diesem Umweg Kosten, die dem Beitragsempfänger pauschal vom Bürgergeld abgezogen werden.
Bürgergeldauszahlungen 2023: alle Termine für das laufende Jahr
- Januar 2023: Mittwoch, 28. Dezember 2022
- Februar 2023: Dienstag, 31. Januar 2023
- März 2023: Dienstag, 28. Februar 2023
- April 2023: Freitag, 31. März 2023
- Mai 2023: Freitag, 28. April 2023
- Juni 2023: Mittwoch, 31. Mai 2023
- Juli 2023: Freitag, 31. Juni 2023
- August 2023: Montag, 31. Juli 2023
- September 2023: Donnerstag, 31. August 2023
- Oktober 2023: Freitag, 29. September 2023
- November 2023: Dienstag, 31. Oktober 2023
- Dezember 2023: Donnerstag, 30. November 2023
Bürgergeld nicht bekommen: Was tun, wenn nicht oder nur teilweise überwiesen wurde?
Sollte die Zahlung ausbleiben, kann das verschiedene, meist individuelle Gründe haben. Mitunter entsteht die Verzögerung aufseiten des Jobcenters, etwa durch nicht bearbeitete Anträge, vergessene Zahlungsanweisungen, falsche Bankdaten oder fehlende Bescheinigungen. Gibt es Klärungsbedarf mit dem Antragssteller, können Zahlungen ebenfalls gestoppt werden. Hier sollten sich Betroffene im Zweifelsfall direkt an ihr jeweiliges Jobcenter wenden.