Vorbild Niederlande

Braucht Deutschland eine Arzneimittelreserve?

Viele Arzneimittel sind zurzeit nicht lieferbar.

Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln nehmen immer mehr zu.

Ein Mangel an Fiebersäften für Kinder, ein Medikament zur Vorbeugung von Schlaganfällen, das knapp wird – was in Deutschland aktuell häufig passiert, soll in den Niederlanden bald nicht mehr vorkommen. Die niederländische Regierung will die Pharmaindustrie und Medikamentengroßhändler zur Vorratshaltung verpflichten, um Lieferengpässen vorzubeugen. Zulassungsinhaber eines Arzneimittels müssen dieses ab 2023 für mindestens sechs Wochen vorrätig haben. Im Großhandel muss zunächst ein Bedarf für mindestens zwei Wochen vorrätig sein und ab dem Sommer 2023 für mindestens vier Wochen.

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Die Verfügbarkeit von Arzneimitteln sei „von großer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit“, heißt es in einem entsprechenden Erlass des niederländischen Gesundheitsministers Ernst Kuipers. Als Folge ständiger Lieferunterbrechungen drohten nicht nur ein möglicher Schaden für die Patienten und gesellschaftliche Unruhe, sondern auch Nachteile für die Krankenkassen und finanzielle Folgen für die Lieferanten. Durch eine ausreichende Lagerhaltung könnten „die Folgen einer Versorgungsunterbrechung gemindert oder verhindert werden“. Ursprünglich hatte das Gesetz noch weiter gehen sollen: So war zunächst von einer geplanten Pflicht zu Bevorratung für mindestens fünf Monate die Rede gewesen.

„Staat trägt die Verantwortung“

In Deutschland müssen Großhändler laut Arzneimittelgesetz apothekenpflichtige Arzneimittel nur für zwei Wochen vorrätig haben. Für die Hersteller gibt es bisher keine konkrete Vorgabe. Auch hierzulande hatten Politiker und Politikerinnen der Union vor einigen Jahren vorgeschlagen, die Pflicht zur Bevorratung auszuweiten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich zudem schon mehrfach dafür ausgesprochen, eine nationale Arzneimittelreserve aufzubauen.

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Die Forderung einer nationalen Arzneimittelreserve wird zum Beispiel auch vom hessischen Apothekerverband unterstützt. Durch Lieferengpässe bei Medikamenten sei die Gesundheit der Menschen bedroht, sagte Holger Seyfarth, Vorsitzender des hessischen Apothekerverbandes, Anfang August im Rhein-Main-TV. „Letztendlich trägt der Staat die Verantwortung für die sogenannte Daseinsvorsorge, das heißt, er muss die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen“, so Seyfarth. Dazu gehöre auch die Versorgung mit Arzneimitteln. Der Staat komme dieser Aufgabe aber nicht nach.

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Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) forderte vor wenigen Tagen in einem Positionspapier, nicht die Bevorratung, aber die Meldung von Lieferengpässen für die Hersteller verpflichtend zu machen. Auch Apotheken und Großhandel würde die BKK gerne zur Meldung verpflichten. Bisher gibt es nur eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ der Pharmaindustrie, dies zu tun. Die Meldungen werden beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gesammelt, momentan sind zu 295 Arzneimittelpräparaten (Stand 8. September) offene Fälle von Lieferschwierigkeiten gemeldet. Betroffen sind seit Längerem nicht nur die Fiebersäfte für Kinder, sondern zum Beispiel auch Blutdrucksenker, Krebsmittel und etliche weitere Arzneien.

Rabattverträge nicht die Ursache

Nach Angaben des Europäischen Parlaments haben sich Medikamentenlieferengpässe in der gesamten Europäischen Union zwischen 2000 und 2018 verzwanzigfacht. Es seien insbesondere weitverbreitete und „essenzielle“ Medikamente betroffen. Bei mehr als der Hälfte der nicht lieferbaren Medikamente handele es sich um Impfstoffe und Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Nervensystems wie Epilepsie oder Parkinson. Für die Medikamentenengpässe gibt es laut EU-Parlament mehrere Ursachen. Dazu zählen Probleme bei der Herstellung, wobei die EU zunehmend von Drittländern wie China und Indien abhängig sei, wenn es um die Herstellung von Wirkstoffen, chemischen Substanzen und Medikamenten gehe.

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Aber auch steigende Nachfragen aufgrund von Epidemien oder Naturkatastrophen spielen laut EU-Parlament eine Rolle, sowie Parallelimporte: Der innereuropäische Handel mit Arzneimitteln, bei dem Preisunterschiede in EU-Ländern ausgenutzt würden, um Profite zu machen. Ein Grund sei zudem die Preispolitik, gemeint sind Modelle wie die deutschen Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern und ähnliche Systeme in andere Ländern. Dabei handeln die Krankenversicherungen niedrige Preise mit einem bestimmten Hersteller aus. Im Gegenzug wird dann allen Versicherten der Krankenkasse vorrangig das Präparat dieser Pharmafirma verschrieben.

Von der Pharmaindustrie wird immer wieder kritisiert, dass Rabattverträge zu Preisdruck und indirekt zu Lieferschwierigkeiten führen würden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatte allerdings im vergangenen Jahr ein Kurzgutachten zu den Lieferengpässen bei Arzneimitteln beauftragt. Demnach waren Produktions- und Qualitätsprobleme in den Produktionsländern die zentrale Ursache für Lieferengpässe. Ein Zusammenhang mit Rabattverträgen war nicht feststellbar. So kam es in der Untersuchung bei Arzneimitteln mit Rabattverträgen sogar seltener zu Lieferschwierigkeiten als bei solchen ohne.

EU-Parlament für „europäische Notfallapotheke“

Der GKV-Spitzenverband fordert ebenfalls eine Meldepflicht bei Lieferengpässen und ein europäisches Register für Arzneimittelengpässe. Außerdem sollten pharmazeutische Unternehmen stärker verpflichtet werden, Lieferverpflichtungen einzuhalten und bei Verstößen dagegen mit Sanktionen belegt werden, heißt es in einer Erklärung des Spitzenverbandes.

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Das EU-Parlament will hingegen Anreize für Unternehmen schaffen, wieder stärker in Europa zu produzieren. Außerdem schlägt es eine Bevorratung mit wichtigen Arzneimitteln auf EU-Ebene vor. Eine Art „europäischer Notfallapotheke“ könne das Risiko von Engpässen verringern, heißt es auf der Internetseite des EU-Parlaments.

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