Cannabislegalisierung: Wie sinnvoll sind die geplanten Grenzwerte für Menschen bis 21 Jahre?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/PLFGEA5R3WZYYDQXU4F7HHOEQI.jpg)
Inzwischen gibt es erste Eckpunkte für die Cannabislegalisierung.
© Quelle: dpa
Jeder ab 18 Jahren soll Cannabis bald legal erwerben können. Doch für Volljährige unter 21 Jahren plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weiterhin Einschränkungen: An sie sollen nur Produkte mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent abgegeben werden. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das dem RND vorliegt.
Erst ab 21 Jahren dürfen Produkte erworben werden, die bis zu 15 Prozent der berauschenden Substanz THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten. Ziel sei es, „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, heißt es in dem Papier. Sind jüngerer Menschen tatsächlich gefährdeter – und wie erklären sich die Grenzwerte?
Cannabis in der Pubertät kann zur Veränderung im Gehirn führen
Eva Hoch, Psychologin am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, forscht seit Jahren zu den Effekten von Cannabis. Sie sagt: „Aus der Perspektive des Gesundheitsschutzes ist der Plan der Bundesregierung zu begrüßen, den THC-Gehalt von Cannabis bei 18- bis 21-Jährigen zu begrenzen. Cannabis kann die gesunde Entwicklung des kindlichen oder jugendlichen Gehirns beeinflussen. Hierzu mehren sich die wissenschaftlichen Befunde im letzten Jahrzehnt.“
Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis beschlossen
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
© Quelle: dpa
Cannabiskonsum in der Pubertät und bei Heranwachsenden könne zu strukturellen und funktionellen Veränderungen im Gehirn führen. Die Folge könnten Einbußen in Aufmerksamkeit, Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen sein. Es komme dabei aber auch auf den Gehalt der Cannabisinhaltsstoffe THC und CBD (Cannabidiol), den Konsum und die individuelle Veranlagung an, so Hoch.
Tatsächlich wurden in mehreren Studien Hinweise gefunden, dass sich der Konsum von Cannabis bei Jugendlichen und Heranwachsenden auf die Hirnentwicklung auswirken könnte. Die Datenlage ist jedoch nicht ganz eindeutig und es konnte bisher kein Grenzwert festgelegt werden, ab welcher Dosierung oder ab welchem Alter der Konsum eindeutig schädlich oder unschädlich ist.
Junge Konsumenten zeigten impulsiveres Verhalten
Eine größere Studie wurde 2021 im Wissenschaftsmagazin „Jama Psychiatry“ veröffentlicht. Amerikanische Forschende hatten die Hirnstruktur von 799 Jugendlichen und Heranwachsende zwischen 14 und 19 Jahren mithilfe der Magnetresonanztomographie untersucht. Zu diesem Zeitpunkt hatte noch keiner der Teilnehmenden Cannabis konsumiert. Fünf Jahre später wurde die Untersuchung wiederholt. In der Zwischenzeit hatten einige der Jugendlichen und Heranwachsenden Cannabis konsumiert, andere nicht.
Die Forschenden stellten dabei in der Gruppe der Konsumenten und Konsumentinnen Auffälligkeiten im Gehirn fest. Je mehr Cannabis konsumiert wurde, desto dünner war die Hirnrinde im Bereich des rechten und linken präfrontalen Cortex. Diese Hirnregion spielt eine wichtige Rolle bei der Emotionsverarbeitung, aber auch für die Gedächtnisleistung. Dass sich die Hirnrinde bei jungen Erwachsenen und Heranwachsenden verdünnt, ist dabei ein normaler Prozess, er war nur in diesem Fall stärker ausgeprägt. Das Forschungsteam sah Parallelen dazu, was frühere Experimente mit Ratten gezeigt hatten: Durch THC reiften Nervenzellen bei Versuchstieren zu früh, wichtige Verbindungen zwischen den Neuronen bildeten sich dafür zurück.
Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen stellten außerdem fest, dass die Konsumierenden ein impulsiveres Verhalten zeigten und halten dies für eine mögliche Auswirkung der Hirnveränderungen. In einer anderen Studie wurde eine niedrigerer Intelligenz bei Jugendlichen festgestellt, die früh anfangen zu kiffen – bei Personen die erst als Erwachsene anfingen, hingegen nicht. Auch dies könne eine Folge der Gehirnveränderungen sein, so die Autorinnen und Autoren der amerikanischen Studie.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/M3A24AVG6NEK5ML7GHQH2DF2BQ.jpg)
Warum Autismus bei Mädchen oft nicht erkannt wird
Früher dachte man: Autismus-Spektrum-Störungen kommen bei Jungen wesentlich häufiger vor als bei Mädchen. Tatsächlich fallen die betroffenen Mädchen aber oft einfach nur weniger auf. Daher werden die Diagnosen häufig erst spät gestellt – und das hat Folgen.
Keine Unterschiede in Zwillingsstudien
Ebenso waren in früheren Studien zu den Auswirkungen von Cannabis Hirnveränderungen im präfrontalen Cortex festgestellt worden – jedoch mit teilweise widersprüchlichen Ergebnissen. So hatten in einer Studie Teilnehmende, die früh begannen, Cannabis zu konsumieren, sogar eine dickere Hirnrinde. In Zwillingsstudien, bei denen ein Zwilling Cannabis konsumierte und der andere nicht, fanden sich zudem keine Unterschiede im Gehirn. Es fanden sich auch keine Unterschiede bei deren Intelligenz.
Als sehr wahrscheinlich gilt jedenfalls, dass starker Cannabiskonsum vor allem bei jungen Menschen mit entsprechender Veranlagung die Entwicklung einer Schizophrenie fördern kann.
Hirnreifung erst mit etwa 25 Jahren abgeschlossen
In einem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) vom Frühjahr diesen Jahres wird darauf hingewiesen, dass die Hirnreifung erst in der Mitte der dritten Lebensdekade (also bis etwa zum 25. Lebensjahr) abgeschlossen ist. Wegen des erhöhten Psychoserisikos und den beobachteten Auffälligkeiten im Gehirn wie der veränderten Reifung von Nervenzellen, solle Cannabis vorher nicht konsumiert werden, heißt es in dem Papier.
Dabei berge vor allem ein hoher THC-Gehalt von mehr als 10 Prozent bei gleichzeitig niedrigem CBD-Gehalt das Risiko, Psychosen auszulösen (CBD könnte der THC entgegenwirken und scheint sogar die Symptome von Psychosen zu lindern). Daher regte die DGPPN an, Cannabis mit einem höheren Gehalt an THC auch im Rahmen der geplanten Legalisierung weiterhin zu verbieten. Als Altersgrenze hatte die Fachgesellschaft 21 Jahre vorgeschlagen.
Allerdings sind viele Konsumenten und Konsumentinnen in der Realität jünger. Die nun geplante Regelung scheint sich daher teilweise, aber nicht vollständig an den Vorschlägen zu orientieren: Mit der Altersgrenze von 18 und der Begrenzung des THC-Gehalts bei der Abgabe an unter 21-Jährige.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/KC7Y23FJY5AU7O4IPKQPOJASCI.jpg)
Warum es immer mehr mutlose Mädchen gibt
Sie sitzen teilnahmslos in psychotherapeutischen Sprechstunden: Mädchen, die lange unauffällig waren, verschließen sich als Jugendliche der Welt. Als „mutlose Mädchen“ beschreibt Psychiater Michael Schulte-Markwort dieses Phänomen. Welche Rolle die Mütter spielen und warum er die Emanzipation für gescheitert hält, erklärt er im Interview.
THC-Gehalt im illegalen Handel höher
Ein Gehalt von 10 Prozent THC läge unter dem, was momentan in von der Polizei beschlagnahmten Cannabisprodukten gemessen wird. Cannabisblüten, die nach den jetzigen Plänen an über 21-Jährige verkauft werden sollen, würden hingegen mit einem Gehalt von maximal 15 Prozent THC in etwa dem Gehalt auf dem bislang illegalen Markt entsprechen. So hatte das Abgeordnetenhaus Berlin im Juli diesen Jahres auf die Anfrage der AfD eine Auswertung veröffentlicht. Demnach lag der THC-Gehalt in beschlagnahmten Haschisch (gepresstem Harz der Cannabispflanz) 2022 bei durchschnittlich rund 20 Prozent und hatte sich damit innerhalb der vergangenen zehn Jahre verdoppelt. Bei beschlagnahmten Cannabisblüten wurde ein durchschnittlicher THC-Gehalt von 13 Prozent festgestellt. Vor zehn Jahren hatte dieser bei 12 Prozent gelegen. In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass zum Teil auch CBD-Blüten beschlagnahmt wurden die kaum THC enthalten, was die Statistik verfälschen könne. Auch bei Cannabisblüten mit THC würde der wahre THC-Gehalt daher wahrscheinlich über den Durchschnittswerten liegen.
Ob sich der Konsum von Cannabis mit höherem Gehalt bei jüngeren Konsumenten und Konsumentinnen durch die geplanten Grenzwerte unterbinden lässt, bleibt allerdings fraglich. Diese wären ohnehin nicht darauf angewiesen, Cannabisprodukte im Laden, oder, wie offenbar vorsehen, in der Apotheke zu erwerben. So soll auch der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabispflanzen künftig erlaubt werden. Hierbei gibt es inzwischen Sorten bei denen sich ein THC-Gehalt von 20 Prozent und mehr erzielen lässt.
Aus der Union gab es bereits entsprechende Kritik an der von Lauterbach geplanten Regelung: Das wichtigste Ziel der Ampel, den Cannabisschwarzmarkt auszutrocknen, könne so nicht erreicht werden, sagte CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Der legale Anbau und Vertrieb von Produkten mit entsprechenden Grenzwerten mache diese zu teuer. Gerade junge Konsumenten und Konsumentinnen würden dann lieber weiter Cannabis „zum billigeren Preis mit mehr Wirkung“ bei ihrem „Dealer ums Eck“ als bei ihrer örtlichen Apotheke kaufen.