Diagnostik in der Schwangerschaft: Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen

In den Mutterschafts-Richtlinien sind Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt fest eingeplant. Bei einigen Untersuchungen ist jedoch eine Zuzahlung notwendig.

In den Mutterschafts-Richtlinien sind Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt fest eingeplant. Bei einigen Untersuchungen ist jedoch eine Zuzahlung notwendig.

Bonn/Tübingen. Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft können für werdende Mütter verwirrend sein. Ein kleiner Überblick:

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Von Diabetes bis Ultraschall

Die Mutterschafts-Richtlinien legen in Deutschland fest, worauf gesetzlich versicherte Schwangere Anspruch haben. Hierzu gehören beispielsweise ein HIV-Test, ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes oder Untersuchungen, um Blutgruppenunverträglichkeiten festzustellen.

Außerdem sind drei Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt vorgesehen: zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche, zwischen der 18. und 22. Woche und zwischen der 28. und 32. Woche. Die Untersuchungen erlauben Messungen des Körpers oder auch die Beurteilung der Herzaktivität des Fötus.

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Feindiagnostik gegen Fehlbildungen

Es gibt allerdings noch genauere Ultraschalluntersuchungen: allen voran die sogenannte Feindiagnostik zwischen der 18. und 22. Woche. Diese führt ein Pränatalmediziner durch. Körper, Gehirn und Organsysteme des Kindes werden dabei sehr genau betrachtet.

"Bestimmte schwere Fehlbildungen, etwa einige Herzfehler, müssen beim erweiterten Ultraschall nicht zwingend erkannt werden, werden aber während der Feindiagnostik mit großer Sicherheit gefunden", erklärt Prof. Annegret Geipel. Sie ist Leiterin der Abteilung Pränatale Medizin am Universitätsklinikum Bonn. Wer nicht aufgrund von Auffälligkeiten überwiesen wird, muss die Feindiagnostik selbst bezahlen - 200 bis 300 Euro kostet das.

Die Frage nach dem Down-Syndrom

Selbstzahler können zudem schon vorher, um die 12. Woche, das sogenannte Ersttrimesterscreening wahrnehmen. Kostenpunkt: etwa 200 Euro. Bei dieser Ultraschalluntersuchung kann durch die Messung der Nackenfalte des Ungeborenen in Kombination mit Blutwerten der Mutter das Risiko für Trisomie 21, das Down-Syndrom, ermittelt werden.

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Zunehmend klären Ärzte die Frage nach dem Down-Syndrom oder den Trisomien 13 und 18 auch mit einem Bluttest - dem NIPT (nicht-invasiver pränataler Test). Er könnte bald Kassenleistung werden und beruht auf der Untersuchung von Erbmaterial des Kindes aus einer Blutprobe der Mutter. Kostenpunkt: etwa 300 bis 400 Euro.

Bluttest mit Ultraschall kombinieren

"Der NIPT ist kein Diagnoseverfahren, sondern nur eine Risikoanalyse", sagt Prof. Karl Oliver Kagan, Experte der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und Leiter der Abteilung Pränatale Medizin am Universitätsklinikum Tübingen. Insbesondere für die Trisomien gilt der Test aber als sehr zuverlässig.

Im eigentlichen Sinne diagnostiziert werden können Chromosomenstörungen nur durch die Fruchtwasseruntersuchung und die Chorionzottenbiopsie. Diese beiden Punktionen, für die ein dünnes Instrument durch die Bauchdecke der Schwangeren geführt wird, sind aber mit einer – wenn auch geringen – Gefahr für eine Fehlgeburt verbunden. Die Kassen ermöglichen sie bei bestimmten Risiken.

Pränatalmediziner Kagan empfiehlt Frauen, die den NIPT wahrnehmen wollen, ihn immer mit einer guten Ultraschalldiagnostik zu kombinieren. So lassen sich Fehlbildungen, die unabhängig von Chromosomenstörungen auftreten, ebenfalls erkennen.

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Toxoplasmose und Streptokokken

Neben Fehlbildungen können auch Infektionskrankheiten Ungeborene gefährden – etwa die Toxoplasmose und die Zytomegalie. Ob eine Frau schon zu Beginn der Schwangerschaft gegen sie immun und damit geschützt ist, lässt sich mit Hilfe ihres Blutes feststellen. Selbstzahler können zudem für etwa 20 Euro einen Scheidenabstrich auf B-Streptokokken durchführen lassen. "Ich halte diese Untersuchung für sehr wichtig und empfehle sie meinen Patientinnen immer", sagt Prof. Dieter Grab, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM).

Der Berufsverband der Frauenärzte weist darauf hin, dass fast alle Krankenkassen viele der ärztlichen Selbstzahlerleistungen übernehmen - auf Anfrage. Viele Kassen bieten Patientinnen auch ein festes Budget, das mit Vorsorgeuntersuchungen ausgeschöpft werden kann.

RND/dpa

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