Genesen oder geboostert: Wie weist man das mit Covpass- und Corona-Warn-App nach?

Der digitale Nachweis des Impfstatus wird immer wichtiger, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Aber der Impfstatus kann nur unzureichend kontrolliert werden.

Der digitale Nachweis des Impfstatus wird immer wichtiger, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Aber der Impfstatus kann nur unzureichend kontrolliert werden.

Als Reaktion auf die Omikron-Welle haben sich Bund und Länder auf neue Zugangsregelungen in der Gastronomie geeinigt: Dort soll 2G plus gelten – Restaurant- oder Café-Besuche sind dann nur noch für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder für Geboosterte möglich. Geboosterte müssen keinen negativen Corona-Test nachweisen. In vielen Bundesländern gilt diese Regelung bereits schon länger.

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Ihre Umsetzung stellt Gastronominnen und Gastronome allerdings teilweise vor Herausforderungen. Denn es ist mitunter gar nicht so leicht zu erkennen, welchen Impfstatus die Besucherinnen und Besucher letztlich haben. Wo liegen die Probleme? Fragen und Antworten.

Wie weist man den Booster mit der Covpass- und Corona-Warn-App nach?

Impf-und Testnachweise können sowohl in der Covpass-App als auch in der Corona-Warn-App hinterlegt werden. Die QR-Codes werden – wenn ein Nachweis erforderlich ist – mit der Covpass-Check-App gescannt. Der kontrollierenden Person werden dann allerdings nur der Name, das Geburtsdatum sowie die Gültigkeit des Zertifikats angezeigt. Nicht erkennbar ist, wie viele Impfungen die Person bereits bekommen hat.

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Ob die Person also vollständig geimpft ist oder bereits geboostert (und damit keinen Test braucht), kann sie in der Covpass-App nachweisen, indem sie auf den QR-Code klickt und der kontrollierenden Person die Details zur Impfung zeigt. Die Covpass-App warnt jedoch davor, diese sensiblen Daten in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen zu zeigen.

Bei der Corona-Warn-App wird der Impfstatus nach drei Impfungen in einem Eintrag unter dem QR-Code als „vollständig“ klassifiziert, ohne Details zur Impfung preiszugeben. Dieser Hinweis kann als Nachweis im Restaurant dienen. Bei zwei Impfungen erscheint an der Stelle eine Booster-Empfehlung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Wird die Booster-Impfung Genesener von den Apps erkannt?

Nicht direkt. Angezeigt werden in den Apps lediglich die Impfungen, ohne den Genesenen-Status miteinzubeziehen. Betroffene müssen also zusätzlich zu den zwei Impfungen das Genesenen-Zertifikat vorzeigen, um den Status „geboostert“ nachzuweisen. Zu beachten ist dann aber auch, unter welchen Umständen Genesene mit Impfung in ihrem Bundesland jeweils als geboostert gelten.

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Es ist allerdings möglich, dass sich das in nächster Zeit ändern wird. Die Gesundheitsminister der Länder haben sich darauf geeinigt, dass Genesene künftig ihren Status ausschließlich digital mit einem QR-Code nachweisen können.

Wird der digitale Nachweis zukünftig verbessert?

„Laut Beschluss der EU-Kommission müssen bis zum 1. Februar die Nachweise für J&J-Geimpfte und -Genesene geändert werden. Das setzt das BMG gerade um“, teilt das Bundesministerium für Gesundheit auf Anfrage mit. Dabei werde geprüft, wie betroffene Personen möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht.

Was ist, wenn der Name auf dem Zertifikat falsch geschrieben ist?

Rechtschreibfehler, fehlende Bindestriche oder Namens-Zusätze: Apothekerinnen und Apotheker übertragen die Daten vom Impfpass händisch ins System des Robert Koch-Instituts (RKI), um ein digitales Zertifikat auszustellen. Es kann also durchaus zu Fehlern beim Übertragen kommen. Stimmen die Daten vom digitalen Zertifikat und Personalausweis nicht überein, kann das zu Problemen führen. Geändert werden kann der Nachweis im Nachhinein nicht. Die einzige Lösung ist, sich ein neues Zertifikat ausstellen zu lassen und das alte zu löschen.

RND/kb

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