Neue Corona-Verordnung: Diese Quarantäneregeln gelten jetzt in Ihrem Bundesland
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Einkauf, Zeitung und Post stehen vor einer Wohnungstür: Wer unter Quarantäne steht, ist auf Hilfe angewiesen.
© Quelle: dpa
Am Donnerstag stimmte der Bundestag der Corona-Verordnung zu, an diesem Freitag auch der Bundesrat: Damit können die neuen Quarantäneregeln für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen in Kraft treten.
Demnach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, nur noch über einen Zeitraum von zehn Tagen isolieren, Gleiches gilt für Kontaktpersonen. Nach sieben Tagen gibt es die Möglichkeit, sich freizutesten.
Keine Quarantäne gilt zukünftig mehr für Kontaktpersonen, die bereits geboostert sind oder innerhalb der vergangenen drei Monate vollständig geimpft oder genesen sind. Mit den kürzeren Quarantänezeiten soll ermöglicht werden, dass bei stark steigenden Infektionszahlen wichtige Versorgungsbereiche weiter am Laufen gehalten werden können.
Neue Quarantäneregeln: Was jetzt für Schülerinnen und Schüler gilt
Nach übereinstimmenden Medienberichten können Kinder und Jugendliche, die als Kontaktperson gelten, die Quarantäne bereits nach fünf Tagen verlassen. Voraussetzung ist ein negativer PCR- oder Schnelltest. Gleiches gilt für Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln müssen nun noch durch Länderverordnungen in Kraft treten. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt schon seit Mittwoch eine neue Corona-Verordnung. Die Regelungen von Bund und Ländern werden hier rückwirkend umgesetzt. Wer schon vor dem heutigen Freitag in Quarantäne musste, kann sich nun also schon früher freitesten.
Bayern
In Bayern sind geboosterte Personen erst ab dem 15. Januar von einer Quarantäne befreit. Erst dann soll die neue Bundesverordnung in Kraft treten.
Berlin
Der Berliner Senat hat die neuen Bund-Länder-Vereinbarungen umgesetzt, sie gelten ab dem heutigen Freitag. Bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag will der Senat die Landesverordnung anpassen.
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Brandenburg
Hier werden die neuen Quarantäneregeln aller Voraussicht nach in der kommenden Woche greifen, die Vorschriften müssen noch angepasst werden. In der Hauptstadt Potsdam können sich Kinder und Jugendliche, die als Kontaktperson gelten, erst nach sieben Tagen freitesten, da es zuletzt viele Neuinfektionen in dieser Altersklasse gab.
Bremen
In Bremen will der Senat am kommenden Dienstag über die neuen Quarantäneregeln beraten. Bis dahin müssen Infizierte weiterhin für 14 Tage sowie Kontaktpersonen für zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen kann diese mit einem PCR-Test, nach sieben Tagen mit einem Schnelltest beendet werden.
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Hamburg
In Hamburg werden die neuen Regeln ab Samstag, den 15. Januar, gelten.
Hessen
Hessen hat seine Corona-Regeln, die bis zum 13. Januar galten, um vier Wochen verlängert. Die neue Verordnung werde dann auf Grundlage der Bund-Länder-Regelungen zügig angepasst, teilte die Landesregierung mit. Derzeit dauert die Quarantäne, unabhängig vom Impfstatus, 14 Tage. Ab dem fünften Tag können sich Geimpfte und Genesene mit einem PCR-Test davon befreien, Schulkinder ab dem siebten Tag.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sollen die Quarantäneregelungen an die neue Verordnung angepasst werden, sie gelten ab dem 15. Januar.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung angekündigt, die neue Quarantäneverordnung bis zu Beginn der kommenden Woche anzupassen. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums fehlen noch Vorgaben des Paul-Ehrlich- sowie des Robert Koch-Instituts (RKI). Diese seien relevant, um im Bereich Quarantäne und Isolation bundeseinheitliche Maßstäbe anwenden zu können, hieß es.
Niedersachsen
In Niedersachsen sollen die Beschlüsse ab Samstag, den 15. Januar, gelten.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wird die neue Verordnung ab Freitag, den 14. Januar, umgesetzt.
Saarland
Auch im Saarland treten die neue Corona-Regeln am 14. Januar in Kraft. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 28. Januar.
Sachsen
Hier sollen die neuen Regeln laut Sozialministerium voraussichtlich erst ab 23. Januar gelten. Die neue Allgemeinverfügung werde aktuell noch erarbeitet, heißt es. Ein Problem sei das nicht, schließlich seien die neuen Vorgaben wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante vereinbart worden. „In Sachsen ist diese Situation in dem Ausmaß wie in anderen Bundesländern gegenwärtig noch nicht gegeben.“ Daher könne momentan noch nach den bestehenden Regeln verfahren werden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regeln finden Sie bei der „Leipziger Volkszeitung“.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt die neue Verordnung ebenfalls noch nicht, ab wann die Regelungen hier umgesetzt werden sollen, ist noch offen.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gelten die neuen Quarantäneregeln ab Samstag, den 15. Januar. Alle Infos dazu finden Sie bei den „Lübecker Nachrichten“.
Thüringen
Thüringen hat bereits am 11. Januar die heute beschlossene Bund-Länder-Verordnung umgesetzt. Das Gesundheitsministerium in Erfurt teilte mit, die Regelungen sollten für zunächst unbestimmte Zeit gelten.
RND/sz/dpa