Paragraf 219a: Frauenrechtler hoffen bei Ampelkoalition auf Ende des „Werbeverbotes“
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Der Paragraf 219a ist schon länger umstritten.
© Quelle: dpa
Paragraf 219a im deutschen Strafgesetzbuch regelt das sogenannte „Werbeverbot“. Seit 2019 dürfen Arztpraxen zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen – aber nicht zum Vorgehen informieren. FDP, SPD und auch Die Grünen sprechen sich vor diesem Hintergrund für eine Streichung des Paragrafen 219a aus. Das könnte also bei den anstehenden Sondierungsgesprächen für die neue Regierung einer der Punkte sein, bei dem die Koalitionspartner eine gemeinsame Linie finden könnten.
Mit dem Paragrafen 219a wird sich auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befassen. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat im Februar 2021 Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie wegen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website verurteilt wurde. Frauenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Ärztinnen und Ärzte fordern schon länger eine Reform, weil das Gesetz nicht zeitgemäß sei.
Kritik: Frauen können sich nicht gut über Abtreibung informieren
„Wenn es zur Ampelkoalition mit der SPD kommen sollte, stehen die Chancen sehr gut, dass die Streichung von §219a StGB in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird“, sagte etwa Sina Tonk von der Frauenrechtsorganisation Terre de Femmes dem RND. „Die Streichung hätte schon vor Jahren passieren müssen, die Reform im Jahr 2019 brachte keine Verbesserung.“ Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat nach Auffassung von Terre de Femmes nichts im Strafgesetzbuch verloren.
„Der Paragraf verbietet keine Werbung, sondern sachliche Information“, betont Tonk. „Das muss sich schnellstens ändern, besser gestern als heute.“ Es sei schließlich eine „Absurdität“: Jeder Laie dürfe in Deutschland völlig frei über Schwangerschaftsabbrüche informieren, auch ohne jegliche Fachexpertise. Expertinnen und Experten mit dem nötigen medizinischen Fachwissen dürften das hingegen nicht. Frauen würden durch den Paragrafen daran gehindert, schnell und unkompliziert an gesicherte medizinische Informationen zu kommen.
Paragraf 219a: Schlechtere Versorgung von Frauen befürchtet
Gerade mal ein paar Hundert Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, haben sich freiwillig auf der Liste der Bundesärztekammer eintragen lassen.
Stellungnahme von „Pro familia“
Auch der Verband pro familia kritisiert den Paragrafen 219a – und fordert eine Veränderung der Gesetzgebung. Die Reform vor zwei Jahren hätte die Lage nicht verbessert, insbesondere die Versorgungslage. „Davon kann keine Rede sein, gerade mal ein paar Hundert Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, haben sich freiwillig auf der Liste der Bundesärztekammer eintragen lassen“, heißt es in einem Statement, das dem RND vorliegt. „Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen, fürchten Ärztinnen und Ärzte zu Recht, dass Gegnerinnen und Gegner der sexuellen und reproduktiven Rechte sie nach einer öffentlich zugänglichen Bekanntgabe verfolgen und/oder belästigen.“
Pro familia setze sich deshalb für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes ein. Die Verortung im Strafgesetzbuch führe zur Einschränkung der reproduktiven Selbstbestimmung, zur Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, und zu schlechterer Versorgung.
Die Bundesärztekammer listet auf ihrer Webseite Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Was beim Blick auf die zugehörige Karte auffällt, ist die ungleiche Verteilung der Standorte. In Bayern etwa gibt es nur eine Handvoll Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche vornehmen und bei der Bundesärztekammer gelistet sind. Auch in Teilen anderer Bundesländer zeigt die Karte größere Flächen, in denen kein Mediziner oder keine Medizinerin Schwangerschaftsabbrüche als Leistung anbietet.
Die meisten Praxen und Kliniken befinden sich in Städten. Frauen, die in dünn besiedelten Gegenden leben, müssen also oft weite Strecken fahren. Auch Recherchen des ZDF weisen darauf hin, dass die Versorgungslage sich verschlechtert: Die Zahl der Kliniken und Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche ausführen, sei von 2050 im Jahr 2003 auf 1128 im ersten Quartal 2020 gesunken.
Auch Ärztinnen und Ärzte kritisieren schon länger das „Werbeverbot“
„Wenn das Vornehmen von Schwangerschaftsabbrüchen als Hilfe für Frauen in Not verstanden wird, und nur dann sind diese aus unserer Sicht ethisch vertretbar, dann darf dies auch nicht als gesellschaftlicher Makel gesehen werden“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) von Mitte vergangenen Jahres. „Dass die Politik dabei versagt, dies zu gewährleisten, zeigt der aus unserer Sicht unwürdige rechtliche Konflikt zum ‚Werbeverbot‘.“
Es sei nur zu verständlich, dass es nur wenige Ärzte und Ärztinnen und Institutionen gibt, die es aushalten, als „Abtreibungsklinik“ oder „Abtreibungspraxis“ gebrandmarkt zu werden. „Daher appellieren wir, dass die Gesellschaft und der Gesetzgeber sich dazu bekennen, dass Schwangerschaftsabbrüche in der in Deutschland gesetzlich erlaubten Form eine notwendige Voraussetzung dafür sind, geltendes Recht umzusetzen“, heißt es in der Erklärung. „Das wäre ein geeigneterer Weg, Frauen in Not einen flächendeckenden Zugang zu Einrichtungen, die ihnen helfen, zu garantieren als die Missachtung der ethischen Selbstbestimmung von Ärztinnen und Ärzten.“