Jahreswechsel

Feuerwerk rund um Binnenalster und auf Rathausmarkt verboten

Das Abfeuern von Feuerwerksraketen bleibt in der Silvesternacht rund um die Binnenalster verboten.

Das Abfeuern von Feuerwerksraketen bleibt in der Silvesternacht rund um die Binnenalster verboten.

Hamburg (dpa/lno). Das Abfeuern von Feuerwerksraketen und Böllern bleibt in Hamburg in der Silvesternacht rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt verboten. In die Verbotszone dürfen zwischen 18.00 und 1.00 Uhr auch keine Knaller mitgenommen werden, wie die Polizei am Freitag in Hamburg mitteilte. Lediglich sogenanntes Kleinstfeuerwerk - also beispielsweise Wunderkerzen und Knallerbsen - sind erlaubt. Das Verbot gilt für die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, und Reesendamm sowie den Rathausmarkt.

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Die Polizei rechnet rund um die Binnenalster und vor dem Rathaus mit etwa 10.000 Feiernden, darunter auch viele Familien mit Kindern. Mit dem Verbot sollen die Silvesterfeiern in der Innenstadt sicherer werden. Die Verbotszone war 2019/2020 zum ersten Mal eingerichtet worden. Zuvor hatte es in der Menge oft bedrohliche und gefährliche Situationen gegeben, bei denen auch zahlreiche Menschen verletzt wurden.

© dpa-infocom, dpa:221209-99-838104/3

KN

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