Fall Robin Schulz: Wer hat hier von wem geklaut?
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Der DJ Robin Schulz bei einem Auftritt.
© Quelle: Katrin Kutter
Hannover. Es ist eine Schlagzeile, die für mächtig Ärger in der Musikbranche sorgt: Der bekannte DJ Robin Schulz (23 Millionen monatliche Hörerinnen und Hörer auf Spotify) soll dem kleinen Berliner Newcomer Southstar (bürgerlich Leon Kirschnek) einen Song gestohlen haben. Zumindest behauptet das Kirschnek auf seiner Instagram-Seite.
Gleich mehrere Medien greifen den Fall auf – vom „Spiegel“ bis zum „Musikexpress“, in den sozialen Netzwerken wird das Thema heiß diskutiert. Und schnell schalten sich auch Musiker in die Diskussion ein: Die Rapper Bausa, Prinz Pi und Symba sprechen Kirschnek in ihren Instagram-Stories Unterstützung aus, Ahzumjot schreibt an Robin Schulz gerichtet: „Bro, das ist keine Kunst. Denk dir selbst was aus.“
Der Moderator und frühere Viva-VJ Jan Köppen sieht in dem Fall ganz klar die Macht des Stärkeren – und übt in einem Instagram-Statement Kritik an Schulz. „Der Wert von und die Wertschätzung für Musik existiert gefühlt seit Jahren immer weniger“, so Köppen. „Dass dann auch noch ein weltweit sehr, sehr erfolgreicher DJ einen Song von einem unbekannteren Künstler offensichtlich fast komplett klaut, ist einfach traurig und beschissen.
Star-DJ im Kreuzfeuer
Die Erzählung wird auch von Musikfans aufgegriffen: Unter den Instagram-Posts von Robin Schulz finden sich seit ein paar Tagen wütende Kommentare – und die Kritik nimmt kein Ende. „Songs von Southstar klauen? Wie enttäuschend willst du noch werden?“, fragt da einer auf Englisch – offenbar hat sich der Fall auch international längst rumgesprochen. „Du solltest ‚Miss you‘ löschen“, fordert eine andere. Und ein weiterer meint einfach nur: „Peinlich“.
Tatsächlich hat der Fall Southstar und Robin Schulz alles, was eine gute Geschichte braucht. Es ist der Kampf David gegen Goliath, Newcomer gegen Weltstar, Hobbyproduzent gegen Millionär, der vom Reichtum vermeintlich nicht genug bekommen kann und darum skrupellos Hits klaut. Und auf den ersten Blick scheint die Geschichte auch plausibel: Der Song „Miss you“ von Robin Schulz klingt wie eine 1:1-Kopie der Southstar-Version, nur dass sie deutlich später veröffentlich wurde. Die Songs im Vergleich sind hier und hier zu hören.
Die Frage ist nur: Hat sich die Geschichte wirklich so zugetragen? Und wie könnte es zu der Songdoublette gekommen sein?
Alle Beteiligten schweigen
Vorab: Einfach zu beantworten ist all das nicht, vielleicht ist eine endgültige Klärung auch überhaupt nicht möglich. Denn nahezu alle Beteiligten der „Miss you“-Affäre mauern. Keiner der Verantwortlichen will gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) über den Fall sprechen – der Manager von Robin Schulz, Stefan Dabruck, kündigt auf Instagram zwar „zeitnah“ eine Klärung des Streits mit weiteren Details an, passiert ist das bislang aber nicht.
Nur das Label Sony Music meldet sich zurück – und stellt sich hinter seinen neuen Künstler Southstar. Gegenüber dem RND weist eine Sprecherin darauf hin, dass der Song „Miss you“ bereits im Mai 2022 auf Streamingdiensten wie Spotify veröffentlicht worden sei, und demnach mehrere Monate vor dem Release von Robin Schulz. Als der Song auf Spotify und Tiktok immer erfolgreicher wurde, habe man den Künstler schließlich offiziell unter Vertrag genommen und den Song Ende Juli erneut veröffentlicht.
Doch irgendwo auf diesem Weg zum Ruhm scheint es eine Abzweigung gegeben zu haben, die nun für Streit sorgt – und die möglicherweise auch zur Schulz-Kopie geführt haben könnte. Und diese könnte mit der Rechtelage des Songs zu tun haben.
Hat Southstar selbst geklaut?
„Miss you“ ist nämlich keineswegs ein Originalwerk des Künstlers Southstar. Vielmehr handelt es sich um einen Remix des Songs „Jerk“ des US-amerikanischen Singer-Songwriters Oliver Tree, der bereits im Juli 2020 auf dem Album „Ugly is Beautiful“ erschienen war. Das gibt der Newcomer auch offen zu: „Ich habe ‚Jerk‘ von Oliver Tree genommen, weil ich den Track geliebt habe, und habe daraus ‚Miss you‘ gemacht“, schreibt er auf Englisch auf Instagram. Aus dem Alternative-Rocksong wurde eine Rave-Nummer auf 145 Beats pro Minute, mit offenbar hochgepitchten – also in der Tonhöhe veränderten – Original-Vocals. Im Mai 2022 habe er den eigenen Remix in Eigenregie auf Spotify und anderen Streamingdiensten veröffentlicht.
Das Problem an der Sache: Einfach so „nehmen“, wie Kirschnek schreibt, darf man die Samples und Gesangsspuren eines Songs eigentlich gar nicht, selbst wenn man sie liebt. Die offizielle Veröffentlichung eines solchen Remixes auf Spotify wäre nur dann gestattet, wenn vorher mit Verträgen die Erlaubnis der Originalinterpreten eingeholt worden wäre. Ohne diesen Schritt stellt das Sampling ganzer Gesangsspuren, beziehungsweise die Veröffentlichung, eine Urheberrechtsverletzung dar. Ausnahmen davon gibt es nur wenige: Ungefragt erlaubt wären etwa Cover-Versionen von Songs, bei denen Melodie, Text und Songstruktur nicht verändert werden. Das wäre bei „Miss you“ aber nicht der Fall.
Kleine Newcomer-Produzentinnen und -Produzenten ohne Kontakte in die Szene haben häufig wenig Chancen, große Hits offiziell remixen zu dürfen – auch im Falle „Miss you“ wäre das äußerst ungewöhnlich. Handelt es sich bei dem Song also um einen Remix, der zunächst ohne Erlaubnis auf Spotify hochgeladen wurde?
Songkopie als Retourkutsche?
Genau das jedenfalls suggeriert Stefan Dabruck, Manager des Star-DJs Robin Schulz. „Manchmal überrascht mich die Kühnheit von anderen Artists, Rechte und Werke bewusst zu missachten und daraus Kapital zu schlagen“, schreibt dieser auf Instagram – gerichtet ist der Vorwurf allem Anschein nach an den Newcomer Southstar. „Die Irritationen zu ‚Miss You‘ waren erwünscht und von mir beschlossen, das habe ich über Robins Kopf hinweg entschieden“, heißt es weiter.
Gut möglich also, dass Schulz‘ 1:1-Kopie des Songs „Miss you“ als eine Art Retourkutsche zu verstehen ist. Wenn du klaust, klauen wir zurück. Dafür spricht, dass Schulz bei seiner Version ganz offiziell mit dem Originalinterpreten Oliver Tree zusammengearbeitet hat, also ganz offensichtlich dessen Zustimmung hatte: Tree wird im Titel des Songs als Hauptinterpret genannt. Beide Künstler stehen zudem beim gleichen Label, nämlich Warner Music, unter Vertrag – auf diesem ist auch Schulz‘ offizielle „Miss you“-Version erschienen.
Man kann also sagen: Robin Schulz hat sich zwar sehr offensichtlich die Produktion bei Southstar abgeguckt und 1:1 nachgebaut – die Rechte für „Miss you“ lagen aber von Anfang gar nicht bei Southstar, sondern bei Oliver Tree und dem gemeinsamen Label Warner Music. Wie es wirklich abgelaufen ist? Weder Tree noch Schulz‘ Management haben auf eine RND-Anfrage reagiert.
„Offenbar einfach nachproduziert“
Auch Sinan Kurtulus kann angesichts der dürftigen Informationslage nur mutmaßen. Kurtulus ist Musikproduzent und Co-Host des Podcast „Die Klangküche“, der sich gezielt an Produzentinnen und Produzenten elektronischer Musik richtet und Themen der Szene aufgreift. Auch die Arbeit von Plattenfirmen gehört dazu.
Sony Music, also das neue Label von Southstar „muss einen Deal mit Atlantic Recordings (Warner) ausgehandelt haben, der Southstar berechtigt, den Song ‚Jerk‘ von Oliver Tree zu verwenden“, sagt Kurtulus. „Für gewöhnlich sehen solche Deals so aus, dass man Teile der Streaming-Einnahmen abgibt, keine GEMA kassiert usw. Ab jetzt kann man nur noch spekulieren.“
Kurtulus glaubt, dass man bei Warner das Potenzial des erfolgreichen Tiktok-Hits von Southstar erkannt und einen Plan geschmiedet habe: „Wieso bringen wir den Song nicht nochmal mit einem A1-Artist von uns (Robin Schulz) raus und machen das richtig groß?“ Also habe man den Song wohl einfach nachproduziert, das Urheberrecht liege schließlich bei Oliver Tree.
Was wusste Robin Schulz?
Doch noch eine weitere Theorie bringt Kurtulus ins Spiel: Robin Schulz könnte von all dem gar nichts gewusst haben. „Ich denke nicht, dass Robin Schulz selbst irgendwas an der Nummer produziert hat“, sagt er. „Vieles an diesem Fall riecht einfach nur nach Labelentscheidungen mit Blick auf Streamingzahlen.“
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Der DJ Robin Schulz bei einem Auftritt in Hannover.
© Quelle: picture alliance / Geisler-Fotopress
Hinter der Theorie steckt eines der großen offenen Geheimnisse der DJ-Szene: Erfolgreiche Star-DJs, die beinahe das gesamte Jahr auf Tour sind, engagieren häufig Produzententeams, die sich um die eigenen Hits kümmern – zeitlich wäre das sonst auch kaum machbar. Soll heißen: Der DJ selbst sitzt gar nicht mehr am Mischpult oder Laptop und schraubt die Hits zusammen, die das Publikum später im Radio oder auf Spotify hört – vielmehr steht im Hintergrund ein großes Team aus professionellen Songwriterinnen und Songwritern sowie Produzentinnen und Produzenten. Kritikerinnen und Kritiker bezeichnen dies auch als Ghost Producing, innerhalb der Szene ist es seit jeher ein umstrittenes Thema.
Wäre es also denkbar, dass Robin Schulz am Ende mit dem Fall „Miss you“ gar nichts zu tun hatte? Die Songkopie also nicht einmal selbst produziert hat? In den Credits von Schulz‘ „Miss you“-Remix werden keine Produzentennamen angegeben. Schulz‘ Management lässt eine Anfrage dazu – wenig überraschend – unbeantwortet. Das Instagram-Statement von Stefan Dabruck jedoch bekräftigt die Theorie. Dort heißt es, man habe die Veröffentlichung über „Robins Kopf hinweg entschieden“. „Die Hoffnung war vermutlich, mit Robin Schulz ein solches Schwergewicht in den Ring zu werfen, dass man Southstar überschattet“, meint Kurtulus. „Falls es so war, hat man diese Rechnung ohne den wütenden Internetmob gemacht. Die Aktion kam jedenfalls nicht gut an.“
Remixe ohne Rechte? Was Southstar sonst produziert
Und tatsächlich: Dieser „Internet-Mob“, wie Kurtulus ihn nennt, feiert jetzt seinen neuen Helden, den Newcomer Southstar – und stellt sich klar auf dessen Seite. Unter den Instagram-Posts von Robin Schulz hagelt es auch Tage nach der Affäre immer noch kritische Kommentare und Clown-Emojis. Die Southstar-Version von „Miss you“ hat auf Spotify inzwischen 5,5 Millionen Streams erzielt. Dabei könnte man Southstar und dessen Schaffen und Wirken durchaus ebenfalls kritisch betrachten – nicht nur im Falle „Miss you“.
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Das Stream-Team
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Das Urheberrecht jedenfalls scheint der junge Produzent auch eher großzügig auszulegen. Schaut man auf das Spotify-Profil des jungen Berliners, ist dort etwa ein Song mit dem Titel „We are the people (Southstar Remix)“ zu finden. Der Song enthält die Gesangsspur des gleichnamigen Songs der Band Empire of the Sun, der Ende der 2000er Jahre durch die Werbung eines großen, roten Mobilfunkanbieters in Deutschland bekannt geworden war.
Die Southstar-Version wurde mit einem Ravebeat unterlegt und offenbar in Eigenregie über das Musikdistributionsportal RecordJet auf allen gängigen Streamingportalen veröffentlicht. Demnach gehen auch die Einnahmen des Songs vollumfänglich in Southstars Tasche. Das wären bei rund 900.000 Spotify-Streams und 0,003 Euro pro Stream immerhin etwa 2700 Euro.
„Oliver Tree wusste Bescheid“
Unklar ist, ob auch die Band Empire of The Sun an den Einnahmen beteiligt wird. Im Titel des Southstar-Songs werden die Originalinterpreten mit keinem Wort erwähnt, obwohl die Originalgesangsspur genutzt wird. Ebenfalls werden die Originalurheber in den Credits des Songs nicht angegeben. Diese sind aufrufbar, wenn man etwa auf Spotify bei einem Song den Reiter „Mitwirkende anzeigen“ (manchmal auch „Songinfos“) anklickt. Stattdessen ist dort zu lesen, der Song sei „Geschrieben von Leon Kirschnek“, was de facto nicht nicht stimmt. Geschrieben wurde der Song „We are the people“ bereits in den 2000er Jahren von Nick Littlemore, Jonathan Sloan und Luke Steele.
All das deutet daraufhin, dass es sich auch bei diesem Stück nicht um einen offiziellen Remix handelt, sondern vielmehr um ein geklautes Werk, bei dem sogar die Original-Credits verschwiegen werden. Ob das wirklich so ist, beantwortet der Künstler auf RND-Anfrage nicht. Auch die Plattenfirma des Originalwerks, Universal Music Australia, äußert sich auf Anfrage nicht zum Fall.
Ähnlich bedeckt halten sich Kirschnek und sein Label Sony Music im Falle von „Miss you“. Wie genau der Remix zustande kam und inwiefern vorab die Rechte geklärt wurden, lassen beide offen. Sony Music schreibt nur: „Ja, Oliver Tree wusste Bescheid. Sony Music hat alle Rechte geklärt und den Song nochmal re-released am 30.7.“ Ob dies jedoch auch für die Zeit vor dem Sony-Release galt, als Kirschnek den Song in Eigenregie veröffentlichte, ist nicht zu erfahren. Eine entsprechende Nachfrage ignoriert das Label.
Bootlegs gehören zur Kultur
Wie auch immer der Fall „Miss you“ abgelaufen ist: Er wäre nicht der erste seiner Art. Immer wieder schaffen es inoffizielle Remixe, sogenannte Bootlegs, von Newcomerinnen und Newcomern über Nacht zu großer Bekanntheit. Auch Robin Schulz selbst wurde so berühmt: Er remixte im Jahr 2014 den Song „Prayer in C“ des französischen Folkpopduos Lilly Wood & the Prick und veröffentlichte diesen auf der Plattform Soundcloud. Der Erfolg des Songs brachte Schulz einen Plattendeal bei Warner Music ein – der Beginn einer erfolgreichen Musikkarriere. Inzwischen hat die Plattform Tiktok großen Anteil an solchen Überraschungshits. Zuletzt wurde hier etwa der alte Madonna-Song „Frozen“ in einer neuen Version von Sickick zum Hit. Das Stück wurde schließlich offiziell über Warner Music veröffentlicht.
Für Rechtsstreitigkeiten sorgen die inoffiziellen Remixe derweil selten bis gar nicht. Inoffizielle Bootlegs gehören seit Erfindung elektronischer Musik zur Kultur. Sie werden entweder unter der Hand an DJs verteilt oder über Kostenlos-Portale wie etwa Youtube, Soundcloud oder eben Tiktok unter die Fans gebracht. Der Remixer gewinnt dadurch Bekanntheit und Anerkennung – dem Originalinterpreten wird damit aber finanziell kaum geschadet. Plattenfirmen und Rechteinhaber stören sich daher nur selten daran.
Mittlerweile allerdings häufen sich auch Fälle, in denen Newcomer mit weitaus mehr Dreistigkeit vorgehen – wie es mutmaßlich auch im Falle „Miss you“ gewesen sein könnte. Ein besonders prominentes Beispiel ist der Song „In my mind“ des litauischen Produzenten Dynoro aus dem Jahr 2018. Dieser hatte gleich zwei bekannte Hits in einem Song verarbeitet, nämlich die Melodie des Italo-Dance-Klassiker „L‘amour toujours“ von Gigi D‘Agostino und die Vocals der Househymne „In My Mind“ von Ivan Gough, Feenixpawl, Georgi Kay und Axwell. Das Endergebnis stellte der Produzent nicht auf Soundcloud oder Youtube – sondern auf Spotify, verdiente mit dem illegalen Song also auch Geld.
Verklagt wurde Dynoro dafür ironischerweise nicht. Stattdessen wurde das Label Sony Music auf den Produzenten aufmerksam, klärte die Rechte, und veröffentlichte das Stück ganz offiziell einfach noch mal. Ein anderes Beispiel ist der Fall „To the Moon“ von Jnr Choi mit Samples aus dem gleichnamigen Bruno-Mars-Song. Auch hier landete zunächst eine mutmaßlich illegale Version des Stücks auf Streamingportalen, ehe das Stück von Sony Music unter Vertrag genommen wurde.
Das Geschäft mit den illegalen Hits
Auch Sinan Kurtulus beobachtet diese Entwicklung. „Die Idee von solchen ‚illegalen‘ Remixen ist (...) alles andere als neu. Der Unterschied ist allerdings, dass damit heute richtig Geld verdient werden kann. Wenn der nicht genehmigte Remix auf Spotify hochgeladen wird, gleichzeitig bei TikTok viral geht, dann kann der Ersteller damit beeindruckende Einnahmen generieren“, weiß der Experte. Gleichzeitig betont Kurtulus: „Es ist und bleibt illegal.“
Plattenfirmen verzichteten derweil häufig auf Klagen, weil sich eine Zusammenarbeit mit den Remixern viel mehr lohnt. „Häufig sind die Produzenten noch sehr jung. Nicht selten sogar minderjährig. Da gibt‘s kein Geld zu holen. Eine Klage kostet nur Geld und verspricht wenig. Wenn eine Nummer wirklich viral geht, lohnt sich das Lizenzieren deutlich mehr.“ Kurtulus nennt das Beispiel des illegalen Madonna-Remixes „Frozen“ von Sickick: „Der hat mittlerweile fast 90 Millionen Streams auf Spotify. Da sprechen wir schon von Einnahmen über 250.000 Euro und das nur auf Spotify.“
Brenzlich wird die Sache allerdings dann, wenn mehr als ein Künstler oder eine Künstlerin das große Geld wittert. Der Fall „Miss you“ dürfte so einer sein. Er liefert einen interessanten Einblick in eine Industrie und in das Geschäft mit inoffiziellen Remix-Hits – und welche Streitereien dieses Geschäft mitunter auslösen kann. Wer am Ende wirklich der Übeltäter ist, bleibt unklar. Vermutlich aber hat die Geschichte ein paar Schattierungen mehr als die Erzählung vom bösen DJ, der einen armen Newcomer beklaut.
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