Unwort „Pushback“: Wenn eine Menschenrechtsverletzung richtig schön klingt
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An der polnisch-belarussischen Grenze sollen polnische Grenzbeamte Menschen gewaltsam zurückgedrängt haben.
© Quelle: Maxim Guchek/BelTA/AP/dpa
Marburg. Manche Krisen überdauern eine Pandemie – und das, obwohl sie manchmal wegen ihr fast in Vergessenheit geraten. Die Klimakrise ist sicherlich so ein Beispiel, das Leid Tausender Menschen auf der Flucht ein anderes. Und manchmal braucht es eben das alljährliche „Unwort des Jahres“, um diese fast vergessenen anderen großen Dinge noch einmal in Erinnerung zu rufen.
„Pushback“ ist das Wort, das die Jury um die Marburger Sprachwissenschaftlerin Constanze Spieß am Mittwochmorgen zum Sieger gekürt hat. Ein Wort, das so leicht und spielerisch klingt wie eine Kampfhandlung aus einem Videospiel oder eine neue Single von Adele. Tatsächlich aber ist „Pushback“ ein wohlig warmer, blumiger Begriff für eine ziemlich gewaltvolle Handlung: das Zurückdrängen von Menschen an der Grenze.
Mit dem Begriff werde dieser „menschenfeindliche Prozess“ schlichtweg „beschönigt“, heißt es in der Begründung der sprachkritischen „Unwort“-Jury. Auf den Plätzen zwei und drei landeten die Wörter „Sprachpolizei“ und „Militärschlag“.
Als Belarus Migranten an die Grenze lockte
Ein bisschen überraschend kommt die Entscheidung schon, schließlich hatte die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 den Wortschatz deutlich geprägt und mit immer neuen Begriffen ausgestattet. Bereits im vergangenen Jahr war „Corona-Diktatur“ zum „Unwort des Jahres“ gewählt worden. Das Wort „Querdenker“ sei 2021 häufig eingereicht worden, hatte die Jury vorab mitgeteilt – genauso wie ähnliche Begriffe aus dem Umfeld der Corona-Leugner, etwa das „Impfmassaker“. Zum „Unwort des Jahres“ reichte es dann aber nicht. Tatsächlich befindet sich kein einziger Corona-Begriff in den Top 3.
Dass es der „Pushback“ wurde, dürfte nicht zuletzt mit den Ereignissen im Herbst 2021 zu tun haben: An der Grenze zwischen Belarus und Polen hängen über Wochen und in eisiger Kälte tausende Migranten fest. Sie stranden dort wegen eines abgekarteten Spiels: Weil die EU Sanktionen gegen Belarus verhängt, lässt dessen Präsident Alexander Lukaschenko mutmaßlich Tausende Migrantinnen und Migranten an die EU-Außengrenze lotsen, um den Druck auf die Europäische Union zu erhöhen.
Es soll regelrechte Werbeanzeigen mit falschen Versprechen gegeben haben – und auf wundersame Weise entstehen neue Flugrouten von Belarus nach Istanbul, Damaskus und Dubai. Drehkreuze, die von Migranten gerne genutzt werden, um von dort aus nach Europa zu kommen.
Gewaltsam zurückgedrängt
Die Folge: Hunderte Menschen stranden in guter Hoffnung in einem Waldgebiet, wo sich dann schnell Ernüchterung einstellt – denn von hier geht es nicht mehr weiter. Polen lässt sie nicht ins Land und nicht in die EU, Belarus lässt sie nicht mehr zurück. Es kommt zu Gewalt und Schikanen an der Grenze. Auf Bildern sind Familien mit Kindern zu sehen, mindestens 17 Menschen sterben in diesem Wald, in diesem Herbst 2021.
Für Beobachterinnen und Beobachter ist klar: Genau diese Bilder sollen auch erzeugt werden. Menschen werden von belarussischer Seite als Waffe eingesetzt, um die eigenen Interessen durchzudrücken. Und doch richtet sich die Kritik der Initiative „Unwort des Jahres“ in diesem Fall nicht gegen das Handeln Belarus‘, sondern gegen das Verhalten der EU.
Polnische Grenzschützer sollen laut Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International in diesem Herbst wiederholt Migrantinnen und Migranten gewaltsam von der Grenze zurückgedrängt haben – eben das, was so blumig mit dem Begriff „Pushback“ umschrieben wird.
„Schlag ins Gesicht des Völkerrechts“
Eine Gruppe von 17 afghanischen Flüchtlingen etwa soll versucht haben, die Sperranlage aus Stacheldraht zu überwinden. Polnische Sicherheitskräfte hätten die Menschen dann gefasst, in einer Wachstube festgehalten und schließlich nach Belarus abgeschoben, beschriebt die Menschrechtsorganisation einen Fall.
Der Leiter des Europa-Büros von Amnesty, Nils Muiznieks, sprach seinerzeit von einem „Schlag ins Gesicht des Völkerrechts und des Menschenrechts auf Asyl“. Das Zurückdrängen der Gruppe stelle eine eklatante Missachtung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs dar.
Auch ein Bericht der Organisation „Human Rights Watch“ hatte sogenannte „Pushbacks“ dokumentiert. Demnach hätten der Organisation zahlreiche Menschen berichtet, dass sie von polnischen Grenzschutzbeamten mitunter gewaltsam nach Belarus zurückgedrängt wurden, obwohl sie um Asyl gebeten hätten. Auf belarussischer Seite seien derweil „Berichte über Gewalt, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Nötigung durch belarussische Grenzschutzbeamte an der Tagesordnung“ gewesen.
Erschütternde Geschichten von der Grenze
„Während Belarus diese Situation ohne Rücksicht auf die Folgen für die Menschen herbeiführte, ist Polen mitverantwortlich für das akute Leid in der Grenzregion“, so Lydia Gall, leitende Forscherin der Europa- und Zentralasienabteilung bei Human Rights Watch, seinerzeit. „Männer, Frauen und Kinder werden seit Tagen oder Wochen bei eisigem Wetter hin und zurück über die Grenze getrieben und benötigen dringend humanitäre Hilfe, die auf beiden Seiten blockiert wird.“
Die an der Grenze gestrandeten Menschen erzählten mitunter „erschütternde Geschichten, wie sie bei eisigen Temperaturen tagelang oder sogar wochenlang ohne Nahrung und Wasser durch Wälder, Sümpfe, Moore und Flüsse stapften. Einige sagten, sie seien gezwungen gewesen, Sumpfwasser zu trinken oder Regenwasser in Blättern aufzusammeln, um es zu trinken“, berichtet die Organisation.
Tatsächlich kommen sogenannte „Pushbacks“ aber auch andernorts vor. Investigativjournalisten hatten im Herbst Bilder veröffentlicht, die maskierte Männer in Uniformen und mit Schlagstöcken an der bosnisch-kroatischen Grenze zeigen, die eine Gruppe von Menschen über den Grenzfluss Korana treiben. Insgesamt wurden hier elf Fälle dokumentiert, in denen irregulär Eingereiste zwangsweise ausgewiesen wurden. Mehr als 140 Menschen sollen dabei offensichtlich ohne Prüfung ihrer Schutzwürdigkeit über die grüne Grenze abgeschoben worden sein. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen gab es im vergangenen Jahr alleine an der kroatisch-bosnischen Grenze mehr als 16.000 sogenannte „Pushbacks“.
Komplizierte Rechtslage
Nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch verstößt das Zurückweisen an der Grenze gegen das Recht auf Asyl nach EU-Recht, einschließlich der EU-Charta der Grundrechte. „Sie bergen die Gefahr einer Kettenabschiebung, die gegen das internationale Flüchtlingsrecht verstößt, sowie die Gefahr, dass Menschen unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen ausgesetzt werden, was einen Verstoß gegen polnisches und EU-Recht darstellt“, kommentierte die Organisation kürzlich die Ereignisse an der belarussisch-polnischen Grenze.
Tatsächlich ist die rechtliche Lage reichlich kompliziert – und seit Jahren wird drüber gestritten, unter welchen Voraussetzungen genau ein „Pushback“ wirklich illegal ist oder noch legitim. So gilt beispielsweise das Verbot der Kollektivausweisung oder das sogenannte Refoulementverbot – ein im Völkerrecht verankerter und weltweit gültiger Grundsatz. Demnach ist es Staaten untersagt, illegal Eingereiste in Länder zurückzuführen, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverstöße drohen.
Aber nicht in allen Fällen gilt das auch. In einem Urteil im Februar 2020 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sogenannte „Pushbacks“ nachträglich legalisiert. Die Beschwerdeführer aus Mali und der Elfenbeinküste konnten sich nicht auf das Verbot der Kollektivausweisung berufen, weil sie unter Anwendung von Gewalt und auf irreguläre Weise die Grenze zur spanischen Exklave Mellila in Marokko passiert hätten, obwohl ein legaler offener Grenzübergang vorhanden war.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Bei Asylsuchenden ist die Sache dann wiederum etwas anders. Befinden sich diese bereits auf EU-Territorium, verstoßen sogenannten „Pushbacks“ gegen das Refoulementverbot, weil ihre individuelle Schutzwürdigkeit erst noch geprüft werden muss. Erreicht jemand das Staatsgebiet eines EU-Mitgliedsstaates hat dieser Anspruch darauf, einen Asylantrag zu stellen.
Die Organisation Pro Asyl kritisiert anlässlich des „Unworts des Jahres“ die EU-Staaten Griechenland, Kroatien, Polen, Ungarn. Sie würden „in eklatanter Weise systematisch und fortdauernd europäisches Recht“ brechen. Ein Flüchtling dürfe an der EU-Grenze nicht ohne Prüfung der Schutzbedürftigkeit zurückgewiesen werden – „doch gewaltsame Zurückweisungen vollziehen sich in der EU tausendfach, ohne dass die Europäische Kommission und Staaten wie Deutschland diesem illegalen Treiben wirkungsvoll Einhalt gebieten“, wird Geschäftsführer Günter Burkhardt in einer Mitteilung vom Mittwoch zitiert.
Gleichzeitig übt auch die Organisation Sprachkritik: „Statt über abstrakte Pushbacks zu sprechen, sollte geschildert werden, was passiert: Dass hilfesuchende Frauen, Männer und Kinder gewaltsam daran gehindert werden, ein EU-Land zu betreten und hier um Schutz bitten. Das geschieht durch meterhohe Stahlteile, Wachtürme, Nato-Draht und Wärmebildkameras an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei. Durch türkische Soldaten mit deutschen Leopard-2‑Panzern an der türkisch-syrischen Grenze. Durch Grenzsoldaten, die an der kroatisch-bosnischen Grenze Menschen misshandeln und an der polnisch-belarussischen Grenze Männer und Frauen zurückprügeln.“
Es gibt noch mehr als Corona
So würde laut Pro Asyl auch die griechische Küstenwache die Motoren von Flüchtlingsbooten zerstören oder diese Boote in türkische Gewässer zurücktreiben. „Auch Schutzsuchende, die bereits eine griechische Insel erreicht haben, können häufig keinen Asylantrag stellen, sondern müssen fürchten, auf aufblasbaren, manövrierunfähigen Rettungsinseln wieder in der Ägäis ausgesetzt zu werden.“
Zugleich hat die Organisation noch einen weiteren Vorschlag für das „Unwort des Jahres“, nämlich die „illegalen Grenzübertritte“. Dies verschleiere, dass Schutzsuchende kaum noch die Möglichkeit hätten, legal einzureisen, „weil die EU-Staaten systematisch alle Grenzen schließen“. Das Unwort des Jahres müsse aufrütteln, damit diese Praxis aufhöre.
Die sprachkritische Jury des „Unwort des Jahres“ scheint das ähnlich zu sehen. Für sie trägt der Gebrauch des Fremdworts „Pushback“ zur Verschleierung des Verstoßes gegen die Menschenrechte bei und verschweige zudem, dass der Akt des Zurückdrängens mit Gewalt verbunden sei und tödlich enden könne. Die Jury kritisiert zudem die „unreflektierte Nutzung“ des Wortes in den Medien, aber auch bei Kritikerinnen und Kritikern.
Eine gänzlich unausgesprochene Kritik schwingt im neuen „Unwort des Jahres“ aber ebenfalls mit: Corona ist nicht alles, was uns dieser Tage beschäftigen sollte.