Theodor-Heuss-Ring

DUH-Anwalt erwartet Fahrverbot in Kiel

Foto: Remo Klinger vertritt die Deutsche Umwelthilfe in diversen Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten.

Remo Klinger vertritt die Deutsche Umwelthilfe in diversen Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten.

Kiel. Nach Ansicht von Klinger versuche Stadt und Land Schleswig-Holstein „das Problem auszusitzen, wie schon in den vergangenen zehn Jahren“. Die ablehnende Haltung der Stadt Kiel sei nicht nachzuvollziehen, sagte Klinger im Interview mit KN-online während eines Besuchs in der Landeshauptstadt Kiel. „Kiel könnte auf Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils beispielsweise eine Stickoxid-Zone mit Fahrverbot einführen, um das Problem zu lösen.“ Das Prinzp habe schon in vielen Städten im Kampf gegen den Feinstaub funktioniert, „denn bei einer Zone kann man nicht so einfach ausweichen, das rüstet man eher sein Auto nach“.

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Video: Remo Klinger in Kiel

Eine Tour im E-Auto mit dem Anwalt der DUH
Eine Tour im E-Auto mit dem Anwalt der DUH

In einigen Städten hat die Deutsche Umwelthilfe bereits Dieselfahrverbote durchgesetzt. In Kiel steht die Entscheidung noch aus. Wir haben mit dem Anwalt der DUH, Remo Klinger, bei einer Fahrt über den Theodor-Heuss-Ring über die Thematik gesprochen.

Klinger ist auch Prozessvertreter in Schleswig

Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, vertritt die DUH in diversen Klagen vor deutschen Verwaltungssgerichten. Er ist auch Prozessvertreter in Schleswig, wo die DUH gegen das Land Schleswig-Holstein Klage eingereicht hat.

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Der DUH-Anwalt hält die Folgen, die mit einem Fahrverbot verbunden wären, für weniger dramatisch als von den Gegnern skizziert. "Die Katastrophenszenarien, die von Politikern heraufbeschworen werden, sind unrealistisch." Das habe sich auch seit 2005 gezeigt, als in vielen Städten grüne Umweltzonen eingeführt wurden. "Es wurden damals andere Autos angeschafft oder Filter eingebaut - genauso würde es jetzt wieder passieren." Außerdem gebe es durch das Bundesverwaltungsgericht abgesegnete Ausnahmen für Handwerker. "Kein Klempner muss künftig sein Waschbecken zum Kunden tragen."

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KN

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