Antragsstellung: Was Studierende in Kiel zur Energiepauschale wissen müssen
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Leo Ritter von Vincenti (25, links) und Janik Siegel (24) versuchen so gut es geht zu sparen, da sie nicht wissen, welche Nachzahlungen in den kommenden Wochen und Monaten noch auf sie zukommen.
© Quelle: Sven Janssen
Kiel. Um die steigenden Strom- und Heizkosten bezahlen zu können, sollen Studierende und Fachschüler eine Energiepauschale über 200 Euro erhalten. Diese Entscheidung hat die Bundesregierung bereits im September 2022 getroffen. Doch die Auszahlung lässt auf sich warten. Nun könnte es ab dem 15. März losgehen. An der Verzögerung gibt es Kritik – von Studierenden der Christian-Albrechts-Universität in Kiel, dem Studentenwerk und von Bildungsministerin Karin Prien.
Während Arbeitnehmer und Rentner bereits 2022 Soforthilfe ausgezahlt bekommen haben, warten Studierende noch immer auf die 200 Euro Energiepauschale. „Seit der Ankündigung der Einmalzahlung für Studierende im Winter sind fünf Monate vergangen. Es zeigt sich erneut, dass schnell und unbürokratisch für die Bundesregierung nicht möglich ist“, sagen die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschuss der CAU, Max Härtel und Stelle Thomsen. „Studierenden wird mal wieder keine hohe Priorität eingeräumt.“
Studentenwerk: Geduld der Studierenden wurde strapaziert
„Es ist zu viel Zeit vergangen seit der Ankündigung dieser Direkthilfe. Es muss nun im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern sein, dass es mit der Auszahlung rasch auch tatsächlich losgeht“, fordert Matthias Anbuhl, Geschäftsführer vom Studentenwerk Deutschland. „Die Geduld der Studierenden ist reichlich strapaziert worden. Ihr Budget ist ohnehin auf Kante genäht, jetzt wissen viele nicht mehr, wie sie aufgrund der Preiserhöhungen noch Miete und Lebensmittel bezahlen sollen.“
Und für viele Studierende werden die kommenden Monate zu einer großen Herausforderung. Die Nachzahlung für Strom- und Heizkosten stehen noch aus. Die saftigen Rechnungen werden erst in den nächsten Wochen in den Briefkästen landen. Auf die Nebenkosten-Abrechnung warten auch Janik Siegel und Leo Ritter von Vincenti. „Wir versuchen so gut es geht zu sparen, weil wir nicht wissen, was auf uns zukommt.“
Antragsstellung für Energiepauschale: Zugangsdaten werden verschickt
Janik Siegel hat sich bereits versucht, auf dem Portal, auf dem die Einmalhilfe beantragt wird, zu registrieren. „Aber der Server ist zusammengebrochen.“ Der Ablauf der Antragsstellung erscheint kompliziert. Auf der Seite www.einmalzahlung200.de können Studierende und Fachschüler die Energiepauschale beantragen. Zuvor muss jedoch ein BundID-Konto eingerichtet oder ein Elster-Zertifikat ausgefüllt werden. Anschließend verschicken die Hochschulen Zugangsdaten und Pins, die ab dem 15. März verwendet werden können. Die Auszahlung soll möglichst schnell nach der Antragsstellung erfolgen.
„Die Studierenden werden per E-Mail informiert, dass sie sich ihre Zugangsdaten über das Campusmanagementsystem HISinOne „abholen“ können“, erklärt CAU-Sprecherin Claudia Eulitz. „Im Portal werden Bescheide für die Studierenden abrufbar sein. So bleibt der Datenschutz gewährleistet und es müssen keine Briefe verschickt werden, was hohe Kosten verursachen würde.“
Energiepauschale für Studierende: 90000 Berechtige aus Schleswig-Holstein
Berechtigt für die Energiepauschale ist, wer am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert war, sowie Fachschüler und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses. Das sind deutschlandweit etwa 3,5 Millionen Menschen und 90 000 in Schleswig-Holstein.
Doch warum dauert die Umsetzung so lange? Jedes Bundesland muss eine eigene Rechtsgrundlage schaffen, damit die Daten von den Hochschulen an die Antragsplattform übertragen werden können. Die Grundlage regelt unter anderem das Antragsverfahren, die Verschlüsselung der Daten, die Erstellung und Zustellung der Zugangscodes und Pins. Bedenken bestanden vor allem, weil es an Normen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Bundesgesetz fehlt. „Es hätte alles einfacher und schneller gehen können“, sagt Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien.
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Das Problem sei nicht der Föderalismus, so Prien „sondern das planlose Versprechen des Bundes im September 2022 ohne Konzept und Absprachen und dann ein spätes, inkonsequentes, und mit den Ländern nicht abgestimmtes Bundesgesetz, wodurch 16 Einzelregelungen in den Bundesländern notwendig wurden.“ Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat nun eines der ersten Lände im Kabinett die notwendige Rechtsverordnung und Zustimmung zur Bund-Länder-Vereinbarung beschlossen. Damit sind landesseitig die notwendigen rechtlichen Regelungen getroffen worden.
KN