Iraner sagt nichts zur Messerattacke
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In der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Boostedt soll ein Mann seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer verletzt haben. (Archivbild)
© Quelle: dpa
Kiel/Boostedt. Der Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke auf eine Frau in der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Boostedt hat am Mittwoch vor dem Kieler Landgericht begonnen. Laut Anklage stach ein 35 Jahre alter iranischer Asylbewerber aus Eifersucht, verletztem Ehrgefühl und Rache mit einem Küchenmesser auf die Frau ein. Er muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten.
Das Opfer wurde bei der Tat Mitte September 2018 durch einen Stich in die Lunge lebensgefährlich verletzt, sagte die Staatsanwältin. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft.
Iraner schweigt vor Gericht - Security-Mitarbeiter spricht
Auf Rat seines Verteidigers schwieg der Iraner vor Gericht. Nach Angaben eines Kriminalbeamten hatte er die Tat in ersten Vernehmungen bestritten.
Ein Security-Mitarbeiter sagte in seiner Zeugenvernehmung, der 35-Jährige sei derjenige gewesen, den andere Flüchtlinge gestoppt und bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte festgehalten hätten. Der Griff des gebrochenen Küchenmessers habe neben dem Angeklagten gelegen, die Klinge in der Nähe des am Boden liegenden Opfers.
Iraner und Opfer kamen 2018 nach Deutschland
Der Iraner und die Frau, die er als seine Ehefrau bezeichnete, reisten nach Angaben der Anklage Anfang August 2018 gemeinsam in Deutschland ein; beide kamen dann zunächst nach Boostedt.
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Er durfte das Flüchtlingsheim wegen gewalttätiger Übergriffe gegen die Frau aber nicht mehr betreten und war auf ihr Betreiben in der Landesunterkunft Neumünster untergebracht worden
Angriff bei Versammlung nicht angesprochen
Empörung hatte auch ausgelöst, dass der gewalttätige Übergriff bei einer Einwohnerversammlung mit Innenminister Hans-Joachim Grote über Flüchtlingskriminalität nicht angesprochen worden war. Der Bürgermeister des Ortes hatte zuvor die Zustände um die Erstaufnahmeeinrichtung öffentlich angeprangert. Grote versprach Abhilfe.
Anfang März hatte das Schwurgericht einen iranischen Flüchtling wegen einer Messerattacke auf einen Afghanen in der Unterkunft zu einer Haftstrafe verurteilt.
Von RND/dpa