Silvester ohne Böllerei sorgt für Zündstoff
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Raketen und andere Feuerwerkskörper sind schön anzusehen, sondern aber auch enorme Mengen Feinstaub ab.
© Quelle: picture alliance / dpa
Kiel. Jürgen Resch ahnt wohl schon den Shitstorm der Böller- und Raketen-Fans: „Wir wollen keine Spaßbremse aufbauen“, sagt der Bundesgeschäftsführer der deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Menschen sollen sich auch weiterhin an Silvesterfeuerwerken erfreuen können. Schließlich ließen sich Feuerwerke auch von professionellen Veranstaltern außerhalb der Stadtzentren organisieren. Möglich sei auch die Einrichtung von Gebieten, in denen privat geböllert werden dürfe.
Deutsche Umwelthilfe will Silvester-Böllerei in 31 Städten verbieten
Sicherheitszonen für Schwarzpulver-Fetischisten? Bei einer Abstimmung auf KN-online zeigten sich die Leser zum Verbotsvorstoß für private Silvester-Feuerwerke gespalten: Bis zum Abend votierten über die Hälfe für ein Verbot. Gut 40 Prozent hingegen stimmten der Aussage zu: "Was für ein Schwachsinn. Silvester ist nur einmal im Jahr."
In 31 Städten mit hoher Luftbelastung will die DUH private Silvester-Böllerei in der City verbieten – darunter auch in Kiel. Denn auf dem Kieker hat die Organisation die Landeshauptstadt nicht nur wegen der Grenzwert-Überschreitungen bei Stickoxiden am Theodor-Heuss-Ring, sondern auch, weil Kiel mit 22 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als bedenklich eingestufte Feinstaub-Belastung von 20 Mikrogramm für die Partikelgröße PM 10 überschreitet – also für Partikel, mit einem Durchmesser von weniger als zehn Mikrometer.
Feinstaub: Menschen mit Atemwegserkrankungen besonders gefährdet
Feinstaub ist ein Luftschadstoff, der insbesondere gesundheitlich vorbelasteten Menschen mit Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen sowie Schwangeren und Kindern schaden kann. Da es keine Unbedenklichkeitsgrenze gibt, also jeder Anstieg der Konzentration in der Atemluft zu erhöhter Belastung führt, muss diese möglichst weitgehend reduziert werden.
Die WHO hat daher einen Jahresmittelwert von 20 Mikrogramm festgelegt und fordert die Herabsetzung der derzeit 35 erlaubten Überschreitungstage auf drei Tage. Die DUH ist mit ihrer Forderung nach einer Angleichung der Partikel-Grenzwerte auf WHO-Niveau nicht allein, auch das Umweltbundesamt fordert eine Verschärfung der Grenzwerte.
Viele Staaten verbieten die Böllerei bereits
DUH-Chef Resch lässt am privaten Böllervergnügen kein gutes Haar: „Neben den gesundheitlichen Belastungen, Verletzungen und Todesfällen führt die Silvester-Böllerei zu riesigen Abfallbergen, tausenden Feuerwehreinsätzen, erheblicher Brandgefahr und Risiken für Natur und Tierwelt.“
In vielen Staaten sei daher die private Böllerei in Städten verboten. In Paris etwa dürften Feuerwerkskörper weder verkauft noch abgefeuert werden. In Dänemark und Slowenien seien Verkauf, Besitz und Verwendung von Knallkörpern generell verboten. Auch in Neuseeland oder Südafrika ist die private Silvester-Böllerei in den Innenstädten grundsätzlich untersagt. Und In Deutschland? Hier, so Resch, existierten "nur wenige und zum Teil zaghafte Beschränkungen, oft nach verheerenden Bränden wie in Konstanz oder nach Ausschreitungen.
Umweltminister Jan Philipp Albrecht sieht keine Verbots-Möglichkeit
Ob es zu einem Verbot kommt, ist fraglich. Die Stadt Kiel will den DUH-Antrag zwar prüfen, hatte jedoch im vergangenen Jahr einen Anti-Knaller-Vorstoß abgelehnt. Mit dem Sprengstoffgesetz gebe es eine bundesweite Regelung, die das ganztägige Zünden von Pyrotechnik ab dem 31. Dezember bis 1. Januar mit Ausnahmen erlaube.
OB Ulf Kämpfer weilt im Urlaub, und war deshalb für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister Jan Philipp Albrecht appelliert an Böller-Fans, ihre Aktivitäten möglichst zu drosseln, doch die Möglichkeit eines Verbots sieht sein Ministerium nicht. Begründung: Die Grenzwerte nach der Bundesimmissionsschutzverordnung betragen für Feinstaub (PM10) 50 Mikrogramm pro Kubikmeter als Tagesmittelwert und 40 Mikrogramm als Jahresmittelwert. Dabei seien 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes im Kalenderjahr erlaubt. Komme es nicht zu mehr Überschreitungen bei gleichzeitiger Einhaltung des Jahresmittelwertes, habe das Land „keine rechtliche Grundlage zum Einschreiten“.
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