Stadt setzt aufs Erbbaurecht
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Nur im Erbbaurecht will die Stadt Kiel künftig Flächen veräußern, um damit mehr Kontrolle zu haben.
© Quelle: dpa
Kiel. "Stadt vergibt Grundstücke künftig grundsätzlich im Erbbaurecht", war die Pressemitteilung aus dem Rathaus überschrieben, die in unserer Redaktion um 16.21 Uhr im E-Mail-Postfach aufblinkte. Dumm nur: Erst um 17 Uhr startete der Bauausschuss im Neuen Rathaus mit dem Tagesordnungspunkt 9.2: "Neuausrichtung der Immobilienwirtschaft im Bereich des Grundstücksverkehrs, a) Bestellung von Erbbaurechten, b) An- und Verkauf von Grundstücken".
Das Erbbaurecht ist manchen noch unter dem aus der Landwirtschaft stammenden Namen Erbpacht bekannt. Es bezeichnet die ledigliche Vergabe von Bau- und Unterhaltsrecht auf einem Grundstück. An den Eigentümer muss regelmäßig ein Erbbauzins gezahlt werden.
So argumentiert die Stadt Kiel
Die Argumentation hinter dem städtischen Vorstoß: Die Verwaltung will sich unbebaute Mehrfamilienhaus-Grundstücke grundsätzlich für die eigene Wohnungsbaugesellschaft sichern – sollte sie dennoch verkaufen, will sie per Erbbaurecht – und unter der Auflage von mindestens 30 Prozent sozial geförderten Wohnungen – besser steuern können. Für einen noch höheren Anteil wären niedrigere Zinsen möglich. Grundstücke für Einfamilienhäuser sollen ebenfalls vermehrt im Erbbaurecht vergeben werden – auf Wunsch können Eigennutzer sie aber erwerben.
"Wir hoffen auf Zustimmung, um als Stadt stärker handlungsfähig sein zu können", proklamierte Stadträtin Grondke ungerührt der irritierenden Pressemitteilung im Ausschuss. Der Ablauf kam bei der Opposition nicht gut an: "Ich möchte meine Verwunderung über die Pressemitteilung ausdrücken", sagte Florian Weigel, baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Beleidigt oder nicht – inhaltlich war nicht mehr viel zu diskutieren: Weil noch Beratungsbedarf bestehe, beantragte er die Vertagung.
Thema ist vorerst aufgeschoben
Da half auch die Gegenrede von Arne Langniß, wohnpolitischer Grünen-Sprecher, nichts: Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gegeben zu haben, sei der damaligen schwarz-grünen Stadtregierung auf die Füße gefallen, erinnerte er durchaus selbstkritisch. Doch der von Weigel gewollten Vertagung stimmten auch AfD und Linke zu – womit das Thema vorerst aufgeschoben war.
Die Perspektive: Auch Finanzausschuss und Ratsversammlung müssen sich im Anschluss noch mit der Sache befassen. Für Stadträtin Doris Grondke steht bereits fest: "Diese Reform der Bodenpolitik ist erforderlich, um den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Kiel mit Hochdruck voranzutreiben." Außerdem eröffne sich der Stadt so die Handlungsfähigkeit für eine aktive Wohnungsmarktpolitik. Allerdings sei auch klar: Im Haushalt müsse in den kommenden Jahren ein angemessener Betrag für das Ankaufen von Flächen mit städtischen Vorkaufsrechten eingestellt werden.
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