Polizeieinsatz

Sexualstraftäter belästigt Elfjährige in Eutin mehrfach – ihr Vater stellt ihn

Polizeieinsatz in Eutin: Eine Streifenwagenbesatzung nahm einen Mann mit aufs Revier, der mehrfach einer Elfjährigen nachgestellt hatte. Wie sich herausstellte, ist er ein vorbestrafter Sexualstraftäter (Symbolbild).

Polizeieinsatz in Eutin: Eine Streifenwagenbesatzung nahm einen Mann mit aufs Revier, der mehrfach einer Elfjährigen nachgestellt hatte. Wie sich herausstellte, ist er ein vorbestrafter Sexualstraftäter (Symbolbild).

Eutin. Mehrfach hat ein der Polizei hinlänglich bekannter Sexualstraftäter in Eutin ein elf Jahre altes Mädchen belästigt. Die Vorfälle trugen sich in der vergangenen Woche in der Eutiner Innenstadt sowie an der Schule des Kindes zu, teilte die Polizei jetzt mit. Der Mann, 67 Jahre alt und einschlägig vorbestraft, wurde von Polizeibeamten aufgegriffen. Er sitzt jetzt wieder in der forensischen Abteilung einer Fachklinik.

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Bereits am 6. September habe der Mann, so berichtet Polizeisprecher Maik Seidel, die Elfjährige erstmals versucht anzusprechen. Das sei in der Innenstadt passiert, er habe das Mädchen mehrmals behelligt. Zu weiteren Handlungen sei es nicht gekommen, heißt es von der Polizei. Tags darauf stand der 67-Jährige an der Schule des Mädchens und verwickelte es in ein längeres Gespräch.

Sexualstraftäter lauerte Mädchen auf dem Schulweg auf

Am folgenden Tag habe der Mann das Kind auf dem Weg vom Bahnhof zu seiner Schule abgepasst. Auf ein Gespräch habe sich das Mädchen da nicht eingelassen. Mittags nach dem Unterricht, so teilt der Sprecher weiter mit, habe die Schülerin den Mann wieder gesehen und ihren Vater alarmiert – der Polizist ist. Er habe den 67-Jährigen festhalten und Kollegen hinzurufen können. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Eutin brachte den Mann dann zur Dienststelle und überprüfte ihn.

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Täter durfte keinen Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren haben

Es habe sich herausgestellt, so berichtet Maik Seidel, dass es sich um einen einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter handele. Er war erst vor wenigen Wochen aus einer psychiatrischen Einrichtung entlassen worden und ist derzeit ohne festen Wohnsitz. Aufgrund seiner Vorstrafen stand er unter Führungsaufsicht und musste Auflagen erfüllen. Der Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren war ihm untersagt worden.

Die Vorfälle in Eutin beschäftigten in den vergangenen Tagen die Justiz in mehreren Landkreisen Schleswig-Holsteins. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde ein Unterbringungsbeschluss für den Mann in einer Fachklinik beantragt und am 9. September vom Amtsgericht Lübeck verkündet.

Von ln

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