Schweinswal bei Grömitz gefangen und mit ihm gekuschelt – später war er tot
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/V6LMHWRWDWV3TJ65NDDVOEKFKA.jpg)
Wasserschutzpolizei Fehmarn und Staatsanwaltschaft Lübeck suchen nach Zeugen: Wer hat beobachtet, wie der Schweinswal in der Ostsee vor Grömitz eingekesselt, gefangen und gestreichelt wurde?
© Quelle: Polizei Lübeck
Grömitz. Mehrere Erwachsene haben am Freitag, 9. Juli 2021, in der Ostsee vor Grömitz einen kleinen Schweinswal eingekesselt und gefangen, um ihn an der Oberfläche zu halten. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft Lübeck soll das zunächst noch agile Tier danach immer schwächer geworden sein – bis es im Badegebiet verendet ist. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Gesucht werden nun Zeugen.
Schweinswal gestreichelt: Infektionskrankheiten sind nicht auszuschließen
Der zu den streng geschützten und stark gefährdeten Tierarten zählende Schweinswal wurde geborgen und einem Seehundjäger übergeben. Im Anschluss wurde das tote Tier vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) in Büsum untersucht. Dort wurde bei der Erstsektion festgestellt, dass der junge Schweinswal Herz- und Lungenwürmer hatte.
Von der Tierärztin konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Wal aufgrund des intensiven Kontaktes mit den Menschen verendet ist. Insgesamt sollen mehrere Erwachsene und rund 20 Kinder den Schweinswal festgehalten, umarmt und gestreichelt haben.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/TVO6TCKPGXT3A6HWWXQKDCX3L4.jpg)
Der Schweinswal ist möglicherweise aufgrund des intensiven Kontaktes mit den Menschen verendet.
© Quelle: Polizei Lübeck
Auch sogenannte Zoonosen sind nicht auszuschließen. Dabei handelt es sich um Infektionskrankheiten, die von Viren, Bakterien, Pilzen, Protozoen und anderen Parasiten verursacht und wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können.
Kuscheln mit Wal in Grömitz
Kuscheln mit Wal in Grömitz
Schweinswal vor Grömitz gefangen: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln
Die Wasserschutzpolizeistation Fehmarn und die Staatsanwaltschaft Lübeck haben ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingeleitet. Heißt: Wer wild lebenden Tieren von streng geschützten Arten nachstellt, sie fangt, verletzt oder tötet, kann bestraft werden.
Vorsätzliches Handeln wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet, Fahrlässigkeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.
Wer den Vorfall vor Grömitz beobachtet hat, soll sich bei der Wasserschutzpolizei Fehmarn unter 04371/5030860 melden oder eine E-Mail an fehmarn.wspst@polizei.landsh.de senden.