Betrunken am Steuer: Mit 2,08 Promille in Schwentinental unterwegs
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Am Wochenende stoppte die Polizei im Kreis Plön und im Kieler Stadtgebiet viele Menschen, die betrunken im Straßenverkehr unterwegs waren.
© Quelle: Juliane Häckermann
Kreis Plön. Menschen, die sich betrunken hinter das Lenkrad setzen, sind eine große Gefahr im Straßenverkehr. Doch die Polizei im Kreis Plön und im Kieler Stadtgebiet musste am Wochenende zahlreiche Fahrerinnen und Fahrer aus dem Verkehr ziehen, weil sie auffällig fuhren oder in einen Unfall verwickelt waren. Insgesamt 13 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, zwei davon gehen auf Trunkenheitsfahrten in Schwentinental und Lammershagen zurück.
Auf der Bundesstraße 202 in Höhe Lammershagen verlor in der Nacht von Sonntag auf Montag ein 33-jähriger Autofahrer gegen 0.25 Uhr die Kontrolle über seinen Wagen, der von der Fahrbahn abkam und sich anschließend mehrfach überschlug. Sowohl der Fahrer als auch seine Beifahrerin erlitten leichte Verletzungen und mussten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Laut Polizei ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem Fahrer einen Wert von 1,32 Promille
Autofahrer in Schwentinental mit 2,08 Promille unterwegs
Noch deutlich mehr Alkohol im Blut hatte am Freitag in Schwentinental ein 46 Jahre alter Autofahrer, den die Polizei gegen 18.15 Uhr kontrollierte, weil er mit seinem Wagen auf den Straßen auffällig unterwegs war. Der freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei diesem Fahrer einen Wert von 2,08 Promille. Die Polizei entnahm bei allen Fahrern Blutproben zur genauen Bestimmung der Werte und stellte Führerscheine sicher.
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In Kieler Stadtgebiet erwischten die Beamtinnen und Beamten auch viele Menschen, die alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln auf E-Scootern fuhren. Die Polizei weist daraufhin, dass für E-Scooter (ob privat genutzt oder geliehen) die gleichen Promille-Werte wie bei Kraftfahrzeugen gelten.
Ab 0,5 Promille begehen alle Fahrer eine Ordnungswidrigkeit mit einem einmonatigem Fahrverbot sowie einem Bußgeld und Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, bei der zudem der Führerschein entzogen wird. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist, darf gar keinen Alkohol trinken, bevor er sich ans Steuer setzt.
Nach Polizeiangaben trete derzeit eine besondere Häufung von Trunkenheitsfahrten im Kreis Plön und in Kiel auf. Bereits am vorangegangenen Wochenende habe man, so Pressesprecher Matthias Arends, besonders oft alkoholisierte oder berauschte Menschen am Steuer stoppen müssen.
KN