Verurteilt: Mann lieferte Amphetamine an die Drogenszene in Preetz
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Ein 34-Jähriger stand wegen Handels mit Drogen vor dem Plöner Amtsgericht. (Symbolfoto)
© Quelle: hfr
Plön. Es war ein intensives Geschäft. Ein 34-Jähriger lieferte einer Frau aus Preetz über mehrere Monate hinweg über 400 Gramm Amphetamine. Sie verkaufte die Droge weiter in der Stadt. Das Amtsgericht Plön verurteilte den Mann nun zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten.
Die Polizei kam dem Angeklagten erst über einen Chat und Sprachnachrichten auf einem Handy der Preetzerin auf die Spur, nachdem sie aufgeflogen war. Wer da von Oktober 2018 bis Mai 2019 geschrieben und gesprochen hatte, war für die Beamten dann leicht herauszufinden. Die Frau selbst ist bereits wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden. Dagegen hat sie aber Rechtsmittel eingelegt.
Die Drogenübergaben fanden am Preetzer Bahnhof statt, in der Wohnung der Frau oder in einer Kieler Wohnung.
Angeklagter: „Ich habe der Frau nur einen Gefallen getan“
„Ich habe der Frau nur einen Gefallen getan“, wiegelte der Mann vor Gericht ab. Gewinn will er nicht gemacht haben, sagte er anfangs aus. Hat er Geld bekommen? „Ich kann mich nicht erinnern.“ Den Einstieg in den Drogenhandel begründete er mit seiner damaligen finanziellen Situation. Sein Lohn sei teilweise gepfändet worden. Er habe die Miete nicht mehr zahlen können.
Erst im weiteren Verlauf der Verhandlung räumte er ein, zwischen 1000 und 1500 Euro von der Frau bekommen zu haben. Sein Anwalt: „Die Frau hat meinem Mandanten außerdem Gefälligkeiten getan.“ Der Jurist und sein Mandant wollten darüber aber nicht weiter sprechen.
Chatprotokolle beweisen eindeutig den Drogenhandel
Dabei liest sich das Chatprotokoll eindeutig. Darin schrieb er, die Amphetamine für vier Euro pro Gramm günstig bekommen zu haben. Weiter rechnete er mit jeweils drei Euro Gewinn für sich und die Frau. Die Drogenpillen müssten demnach zumindest in einigen Fällen für zehn Euro das Gramm an die „Endverbraucher“ gegangen sein.
Der Verteidiger des Angeklagten, der Richter und der Staatsanwalt suchten unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach einer Verständigung über ein Urteil. Die kam auch zustande. Wenn der Angeklagte ausdrücklich gesteht, werde das Urteil zwischen einem Jahr und drei Monaten und einem Jahr und neun Monaten liegen. So ein Vorgehen kommt relativ häufig vor, um Prozesse nicht durch Verfahrensfragen und weitere Zeugenaussagen in die Länge zu ziehen.
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Der Richter erkannte zum Schluss auf ein Jahr und acht Monate wegen Handels mit Betäubungsmitteln und blieb damit im oberen Strafrahmen des zuvor Ausgehandelten. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er mittlerweile einer regulären Arbeit nachgeht und nicht wieder im Zusammenhang mit Drogen aufgefallen ist.