Michel-Connor Ott hat Glück gehabt: Nur wegen einer geänderten Corona-Verordnung konnte der Lehrling aus dem Gasthof Schlüter in Wankendorf doch noch an seiner Abschlussprüfung teilnehmen. Um ein Haar hätte er ein halbes Jahr auf einen Nachholtermin warten müssen. Für den Lehrbetrieb sind die Prüfungsregelungen nicht nachvollziehbar.
Wankendorf. Für die jetzt anstehenden Abitur-Klausuren an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufenangebot gibt es zeitnah Nachholtermine, falls Schülerinnen oder Schüler kurzfristig erkranken sollten. Von dieser Regelung jedoch kann Michel-Connor Ott in Wankendorf nur träumen: Der Auszubildende infizierte sich kurz vor der Gesellenprüfung an Corona – deshalb drohte ihm, erst im kommenden Winterhalbjahr an den Abschlussprüfungen teilnehmen zu können.
Nur einer glücklichen Fügung ist es zu verdanken, dass die Ausbildung von Michel-Connor Ott zum Hotelfachmann am Hotel & Restaurant Schlüter in Wankendorf nun doch kein halbes Jahr länger dauert. Sabine Schlüter hatte sich mit ihrem Lehrling schon fast auf einen „Plan B“ verständigt, nachdem Anrufe bei der für Prüfungen zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) in Kiel erfolglos geblieben waren. Die Kammer hatte zunächst auf einer grundsätzlichen Regelung beharrt: Wer die theoretischen und schriftlichen Abschlussprüfungen bei betrieblichen Ausbildungen versäumt, muss ein halbes Jahr bis zu den nächsten Prüfungen warten.