Vermisstenfall Jonas F: Berichterstattung sollte trans Personen nicht diskriminieren
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Transphobie-Diskussion: Was ist der richtige Umgang mit Informationen zu trans Personen in der Berichterstattung?
© Quelle: dpa/Carsten Rehder (Symbolfoto)
Osdorf. Fünf Tage dauerte die Suche nach dem Vermissten trans Mann Jonas aus einer Wohneinrichtung in Osdorf – am Montag wurde er wohlbehalten gefunden. In der Zwischenzeit hatte die Polizei Neumünster erste Informationen zum Verschwinden des 16-Jährigen veröffentlicht und dabei von dem Mädchen Maike-Madlene (Jonas gebürtiger Name) gesprochen.
Dass Jonas sich als Mann identifiziert, wurde in einem Nebensatz erwähnt. KN-online.de hatte diese Angaben in der Berichterstattung zum Vermisstenfall „Jonas M. aus Osdorf“ übernommen, um möglichst alle Informationen für den Zeugenaufruf zu dokumentieren. Dabei sollte die Nennung des Mädchennamens der trans Person keineswegs diskriminieren.
Nach Zeugenaufruf zum Vermisstenfall Jonas M. – Kritik bei Twitter
Welche Informationen sind für einen Zeugenaufruf relevant? Welche werden bei der Suche nach einer Person nicht benötigt und können sogar als diskriminierend empfunden werden? Diese Diskussion wurde nach dem Verschwinden von trans Mann Jonas entfacht. Die Polizei Neumünster spricht in ihrer Meldung von einem 16-Jährigen Mädchen, das „ein Transgender ist und auf den Namen Jonas hört“.
Nachdem wir diese Formulierung übernommen hatten, erreichten uns über Twitter und Kontaktformulare einige Nachrichten von Leserinnen und Lesern. Eine solche Berichterstattung sei unsensibel und transfeindlich, heißt es. Auch erreichte uns ein Tweet von Journalistin Georgine Kellermann, die selbst vor drei Jahren ein Coming Out als trans Frau hatte.
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Nennung des Mädchennamens im Vermisstenfall Jonas M. keineswegs diskriminierend gemeint
Die Nennung des Mädchennamens im Vermisstenfall „Jonas M. aus Osdorf“ und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts sollte keine Transfeindlichkeit ausdrücken. Wenn dies als Diskriminierung empfunden wurde, möchten wir dafür um Entschuldigung bitten. Unsere Intention war es, mit einer transparenten Berichterstattung, unter Angabe aller Informationen, zu der Suche nach Jonas beizutragen. Da laut Polizeiangaben in dem Ausweis wahrscheinlich noch der Geburtsname Maike-Madlene steht, ist auch dieser ein Bestandteil des Zeugenaufrufs.
Wie die Polizeidirektion Neumünster berichtet, hätten auch sie viele Menschen kontaktiert, die die Formulierung des Zeugenaufrufs als diskriminierend bezeichnen. Sie seien sich dieser Wirkung nicht bewusst gewesen „Die Nennung des weiblichen Namens war nicht böse gemeint, für die Zukunft werden wir auf einen korrekten Umgang achten“, so Pressesprecher Sönke Petersen.
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Von der Wohneinrichtung in Osdorf sei ihnen der gebürtige Mädchenname von Jonas M. übermittelt worden. Einen Zusammenhang zwischen dem Verschwinden und der trans Identität schloss die Polizei aus.
KN