Schimmelhaus von Kronshagen: Entsetzte Mieter wollen vor Gericht ziehen
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Mieter beschweren sich über Schimmel an den Wänden.
© Quelle: Beate König
Kronshagen.Vor drei Jahren zog ein Mieter aus Kronshagen gegen den Vermieter vor Gericht. Der Vorwurf damals: Schimmel in der Wohnung habe zu einer Asthmaerkrankung seiner Frau und zu gesundheitlichen Problemen in der Familie geführt. Es gab kein Gerichtsurteil, sondern einen Vergleich. Der Mieter zog aus.
Die Kieler Nachrichten berichteten 2018, ein Gutachter habe in der Wohnung Taubildung festgestellt. Das Wasser kondensierte an den kalten, ungedämmten Wänden und lief herunter. Dadurch wurde Schimmelbildung gefördert.
Schimmel in der Wohnung: Welche Rechte haben Mieter?
Jetzt wenden sich erneut Mieter aus dem Haus an die Kieler Nachrichten. Sie berichten, das wenige Wochen nach dem Einzug in eine frisch gestrichene Wohnung in einer oberen Etage des 1972 gebauten Hauses schwarzer Schimmel an einer Wand wuchs. Die Mieter berichten, der Schimmel wurde vom Vermieter mit einer Sprühlösung behandelt, die Wand gestrichen. Ihre Namen wollen die Mieter nicht nennen, sie geben als Grund die Angst vor Repressalien an.
Das Haus hat seit dem Bericht von 2018 einen neuen Besitzer. Auf Nachfrage der Kieler Nachrichten antwortete ein Sprecher der Hausverwaltung: „Ich muss Ihnen leider sagen, dass wir keine Stellungnahme abgeben können. Uns liegen ja keine konkreten Daten zur Prüfung vor.“ Auch zur Frage, ob eine Sanierung des Hauses oder eine Dämmung der Außenwände geplant sei, gab es keine Stellungnahme.
Gespräche mit Mietern und die Bilder ihrer von schwarzen Pilzsporen überzogenen Wände zeichnen ein anderes Bild: Seit Jahren gibt es in dem Haus offenbar Schimmel. Mehrere Mieter berichten, dass sie der Hausverwaltung Schimmel meldeten. Das Verfahren, wie der Schimmel jedes Mal entfernt werden soll, schildern sie identisch: Ein Hausmeister besprüht den Bereich an der Wand mit einer Schimmelpilzsporen abtötenden Lösung, die Wand wird gestrichen. Es gibt einen Hinweis, dass die Mieter regelmäßig lüften und gut heizen sollen. Der Pilzbefall sei damit jedoch nicht beendet, berichten die Mieter. Nach ein paar Wochen kehre der Schimmel zurück.
Tipp der Hausverwaltung: Mieter sollen Schimmel in der Wohnung selbst behandeln
Bei einigen Mietern stehen Sprühflaschen mit einer Schimmelpilzlösung, die laut Angaben der Mieter die Hausverwaltung dort gelassen hat: Mieter können auftretenden Schimmel damit selbst behandeln.
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Eine Mieterin – der Name ist der Redaktion bekannt – macht das jetzt nicht mehr mit: Ihr wurde geraten, einmal pro Stunde die Wohnung zu lüften, um die Schimmelbildung zu verhindern. „Das können wir gar nicht, wir haben Berufe und sind nicht zu Hause“, sagt sie.
Sie hat einen Anwalt eingeschaltet und plant eine Klage gegen den Hausbesitzer. Sie hat auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragt, sich den Schimmelbefall der Wände in ihrer Wohnung anzusehen. Der Termin im Februar steht. Ihre Forderung: „Die Außenmauern müssen saniert werden. Durch sie dringt von außen Feuchtigkeit in die Wohnungen.“
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Anwohner beschweren sich über feuchte Wände und Schimmel an den Wänden.
© Quelle: Beate König
Die Frau nahm auch Kontakt mit dem Mieter auf, der 2018 vor Gericht gezogen war. Sie startete eine Umfrage bei Nachbarn, ob es noch andere Wohnungen mit Schimmelbefall gibt. Ergebnis: 16 Mietparteien bestätigten es ihr schriftlich, weitere mündlich.
Mieterin aus dem Schimmelhaus: „Der Eigentümer kann einen nicht so rauswerfen“
Die Mieterin ist entschlossen. Sie geht davon aus, dass das Recht auf ihrer Seite ist: „Ich klage nicht nur für mich. Hier leiden so viele Menschen. Sie sollen sich auf das Urteil berufen können.“ Sie sagt: „Der Eigentümer kann einen nicht so rauswerfen.“
Die Mieterin ließ sich beim Kieler Mieterverein beraten, wie sie einer Anfrage zur endgültigen Beseitigung der Schimmelwände bei der Hausverwaltung mehr Druck verleihen kann. Das von ihr beschriebene Verfahren bestätigt Carsten Wendt vom Kieler Mieterverein: Die Frau setzte dem Vermieter Fristen zur Beseitigung, als sie verstrichen, behielt sie ihre Miete unter Vorbehalt ein.
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Ein Mieter ist sauer: „Man muss kein Arzt sein, um zu wissen, dass Schimmel in der Wohnung irgendwann zu Asthma und Lungenproblemen führen kann.“ Es sei weder ein Almosen, noch reine Nächstenliebe, das der Hausbesitzer Mieter dort wohnen lässt. „Es ist ein Tauschgeschäft. Ich zahle Miete. Wir haben eine Vereinbarung. Er muss seinen Teil des Vertrags einhalten.“ Er findet bitter, dass eine Mail mit dem Hinweis auf Schimmelbefall über Wochen unbeantwortet blieb. Nach der Androhung einer Mietkürzung unter Vorbehalt sei nach zwei Tagen eine Reaktion erfolgt.