Altenholzer "Holstenbox"

Schlägerei-Prozess wird neu aufgerollt

Foto: Vor dem Amtsgericht Eckernförde muss die Verhandlung um eine Altenholzer Kneipenschlägerei noch einmal völlig neu beginnen.

Vor dem Amtsgericht Eckernförde muss die Verhandlung um eine Altenholzer Kneipenschlägerei noch einmal völlig neu beginnen.

Altenholz/Eckernförde. Die Verhandlung begann am 19. Juni vor dem Schöffengericht Eckernförde mit einem langen Prozesstag, bei dem bereits viele Zeugen gehört wurden. Damals zeichnete sich ab, dass es kompliziert werden würde, den genauen Hergang der Tat zu rekonstruieren, die die Anklage der schweren Körperverletzung zur Folge hatte.

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Denn als es in einer Dezembernacht 2015 vor der Kneipe "Holstenbox" in Altenholz-Klausdorf zu der Auseinandersetzung kam, waren alle Beteiligten betrunken. Ein 29-Jähriger Mann aus Altenholz soll einen Zimmermann aus Kropp über ein Geländer zweieinhalb Meter in die Tiefe gestoßen haben. Der heute 37-jährige Familienvater schlug mit dem Kopf auf und erlitt so schwere Verletzungen, dass er ein Pflegefall mit klinischer Betreuung bleibt.

Elf Zeugen konnten nicht aussagen

Am zweiten Prozesstag eine Woche später waren elf weitere Zeugen erschienen, um auszusagen. Doch dazu kam es nicht, der Richter hatte sich kurz zuvor krank gemeldet. Als der Richter wieder im Dienst war, war jedoch kein Termin zu finden, an dem sowohl die beiden Strafverteidiger der Angeklagten als auch der Anwalt der Nebenklage Zeit hatten.

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Dadurch kam es zum Gau: Die von der Strafprozessordnung vorgeschriebene Frist von höchstens drei Wochen zwischen zwei Verhandlungstagen verstrich. „Damit sind alle bisher gewonnenen Erkenntnisse weg. Es ist so, als wenn die Hauptverhandlung nicht stattgefunden hätte“, so Rebekka Kleine, Sprecherin des Landgerichts Kiel.

Drei-Wochen-Frist setzt Gerichte unter Druck

„Wir werden neu terminieren müssen. Das ist extrem unbefriedigend, weil das sehr belastend für die Zeugen ist und die bisherige Arbeit umsonst war“, so die Richterin. Hintergrund der Drei-Wochen-Frist sei, dass Gerichte zügig entscheiden sollen. „Dieser Anspruch ist eine gute Sache, denn wir haben eine große Verantwortung, weil es um die Freiheit der Betroffenen geht“, erklärte Kleine.

Das setze die Gerichte unter Druck, doch die Mitarbeiter sind ihr zufolge hoch engagiert, das Risiko der Prozessaussetzung möglichst gering zu halten. Dennoch komme das von Zeit zu Zeit manchmal vor. Wann die Kneipenschlägerei neu verhandelt werde, kläre sich voraussichtlich Anfang September.

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