Die Vorwürfe gegen zwei Angeklagte vor dem Norderstedter Amtsgericht waren schwerwiegend. Sie sollen ihren bisherigen Norderstedter Hospizverein verlassen, einen neuen gegründet und diesem dann verbotswidrig Fördergelder haben zukommen lassen, die dem alten zustanden. Aber das Gericht sah das anders.
Norderstedt. „Mein Mandant ist der Auffassung, dass ihm durch die Anklage Unrecht widerfahren ist. Er ist sicher, die Hauptverhandlung wird auch zu diesem Ergebnis kommen“, sagte Rechtsanwalt Olaf Dahlmann zu Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Norderstedt, wo er den 66-jährigen Detlef Grumann vertrat. Und der Verteidiger sollte Recht behalten, denn der Angeklagte wurde ebenso freigesprochen wie seine 48-jährige Mitangeklagte. Der Vorwurf, der im Raum stand, lautete Betrug am Hospizverein Norderstedt.
Der Angeklagte war dort Schatzmeister, die Angeklagte hauptamtliche Koordinatorin. Sie setzte zum Beispiel die zahlreichen Ehrenamtler im ambulanten Hospizdienst des Vereins ein, die Schwerkranke zu Hause oder in Altenheimen auf ihrem letzten Lebensabschnitt ebenso fürsorglich begleiteten, wie Angehörige. Der Norderstedter Verein war eine Regionalgruppe einer bundesweit agierenden Organisation, stand finanziell auf gesunden Beinen, auch weil er eine Erbschaft von gut 100.000 Euro erhalten hatte.