Corona-Test positiv – Kreis Segeberg sagt, was jetzt gilt
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Ein Corona-Test fällt positiv aus – und jetzt?
© Quelle: Laci Perenyi (Symbol)
Kreis Segeberg. Während nach Einschätzung von Fachleuten die nächste Corona-Welle geradewegs auf uns zurollt, haben sich viele Menschen innerlich längst von dem leidigen Thema verabschiedet. Dabei hat der Infektionsschutz die Arbeit mit dem Ende der Maskenpflicht keineswegs eingestellt. Aber welche Regeln gelten derzeit eigentlich für den Fall eines positiven Selbst-, eines Antigen- oder eines PCR-Tests?
Der Kreis Segeberg hat das aktuelle Regelwerk vor dem Beginn der Urlaubssaison deshalb noch einmal zusammengestellt – in Form häufig gestellter Fragen und Antworten.
Ich habe (leichte) Symptome einer Erkältung und einen negativen Selbsttest. Wie soll ich mich verhalten?
Bei leichten Symptomen kann ein Test auf das SARS-CoV-2-Virus ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der Virus-Verbreitung sein. Ohne Test lassen sich eine Corona-Infektion und eine normale Erkältung nicht sicher voneinander unterscheiden. Ein negatives Testergebnis schließt eine Infektion mit dem Coronavirus zu keinem Zeitpunkt aus. Wenn zum Beispiel in der frühen Phase einer Infektion eine niedrige Viruslast vorliegt, kann das Testergebnis negativ sein, obwohl jemand infiziert ist.
Deshalb ist es ratsam, sich auch bei leichten Erkältungssymptomen in eine freiwillige Quarantäne zu begeben und Kontakte zu anderen Menschen so gut es geht zu vermeiden. Ein korrekt durchgeführter Selbst- oder Antigen-Schnelltest ist ratsam. Bei Symptomen ist der Weg zur Ärztin oder zum Arzt (nach telefonischer Anmeldung) im Zweifel die richtige Entscheidung.
Das Ergebnis meines Selbsttests ist positiv oder ich wurde beispielsweise in einer Teststation positiv auf das Coronavirus getestet. Was habe ich zu tun?
Ist das Testergebnis Ihres Selbsttests positiv oder wurden Sie in einer Teststation positiv auf das Coronavirus getestet, haben Sie sich umgehend in häusliche Isolation zu begeben und dort abzusondern. Sie sind verpflichtet, das Testergebnis unverzüglich durch einen PCR-Test in einem Testzentrum, einer Teststation oder bei einem Arzt bestätigen zu lassen. Fällt der Test positiv aus, müssen Sie sich fünf Tage isolieren.
Wie lange dauert meine Isolation und kann ich diese vorzeitig beenden?
Nachweislich infizierte Personen müssen sich unabhängig vom Auftreten von Symptomen für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die Isolationsdauer wird gezählt ab dem Tag der Abnahme des ersten positiven Tests. Der Tag, an dem der Abstrich vorgenommen wurde (egal mit welcher Test-Art), ist also der erste Tag. Die Absonderung endet automatisch nach fünf Tagen. Eine gesonderte Verfügung des Infektionsschutzes gibt es nicht und auch ein abschließender Test ist nicht notwendig. Eine Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderung („Freitestung“) besteht nicht
Wie verhalte ich mich richtig in der Isolation?
Wenn Sie ein positives Testergebnis haben, begeben Sie sich unverzüglich und auf direktem Weg in Ihre Wohnung/Ihr Haus. Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Personen. Ein direkter Weg bedeutet die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs, nicht aber die Nutzung des ÖPNV.
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Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer – auch zum Essen. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder dürfen keinen Besuch empfangen.
Muss ich mich als Infizierter beim Infektionsschutz des Kreises melden?
Nein, eine Meldeverpflichtung besteht nicht. Generell gilt, dass Covid-19-Infizierte eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben – unabhängig davon, ob sie vom Infektionsschutz kontaktiert werden. Der Infektionsschutz erhält Meldungen zu infizierten Personen über die etablierten Meldewege nach Infektionsschutzgesetz durch Ärzte, Labore und Einrichtungsleitungen.
Was ist bei einem positiven Corona-Test im Urlaub zu beachten?
Wenn Sie im Urlaub in Schleswig-Holstein positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden (egal ob Selbsttest, Antigentest oder PCR-Test), müssen Sie sich unverzüglich auf direktem Weg nach Hause begeben und sich dort absondern. Im Urlaub zählen dazu die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Hotel. Ein positiver Selbsttest oder Antigentest muss unverzüglich durch einen PCR-Test bestätigt werden.
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Sind Sie als Mieter mit einem eigenen Fahrzeug vor Ort, haben Sie die Möglichkeit, mit diesem nach Hause zu fahren, um sich dort in häusliche Absonderung zu begeben. Öffentliche Personenverkehrsmittel (Bus, Bahn, Fähre, Flugzeug) dürfen nicht für die Heimreise genutzt werden.
Kann ich mich auch anstecken, wenn ich vollständig gegen das Coronavirus geimpft bin und eine Auffrischimpfung erhalten habe?
Ja, auch vollständig Geimpfte, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, können das Virus aufnehmen und vorübergehend Virusträger sein. Die Impfung reduziert das Risiko einer Infektion und auch einer Infektionsübertragung, schließt diese aber nicht vollständig aus. Die Impfung bietet allerdings einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung.
KN