Standards für Compliance und Transparenz

Medienpolitik prüft Änderung des ARD-Staatsvertrags

ARD-Logo am Münchner Funkhaus (Symbolbild).

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Mainz, Köln. Mit Blick auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei mehreren ARD-Sendern prüfen die Bundesländer, ob im ARD-Staatsvertrag einheitliche Standards für Compliance und Transparenz verankert werden können. Einen entsprechenden Beschluss habe die Rundfunkkommission der Länder am Donnerstag gefasst, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz. Dieser Weg könne schneller zum Erfolg führen als eine Änderung der neun einzelnen Gesetze und Staatsverträge für die ARD-Anstalten.

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Der aktuelle ARD-Staatsvertrag, den Raab als „Rudiment“ bezeichnete, regelt im Wesentlichen die gemeinsame Veranstaltung des Programms Das Erste und die Berufung einer Programmdirektorin für die ARD. Weitergehende Vorschriften finden sich in den senderspezifischen Regelwerken, etwa dem RBB-Staatsvertrag oder dem WDR-Gesetz.

Novelle des Medienstaatsvertrags im kommenden Jahr

Raab sagte, die Länder seien sich einig, dass die aktuellen Vorfälle „das System insgesamt beschädigen könnten“. Daher müsse schnell gegengesteuert werden. „Vor allem die ARD muss ihre interne und externe Kommunikation verbessern“, forderte die SPD-Politikerin, die Koordinatorin der Rundfunkkommission ist. Die Länder hätten die öffentlich-rechtlichen Sender um eine Überprüfung ihrer Compliance- und Transparenzregeln gebeten. Ein Bericht hierzu werde „zeitnah“ erwartet.

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Zur Verbesserung der Kontrolle durch die Aufsichtsgremien der Sender sei es erforderlich, dass die geplante Novelle des Medienstaatsvertrags wie geplant im kommenden Jahr in Kraft trete, sagte Raab.

Die Neuregelung, die unter anderem den Auftrag von ARD und ZDF flexibilisiert, befindet sich derzeit in der Vorunterrichtungsphase bei den Landtagen. Raab verwies darauf, dass mit dem neuen Staatsvertrag die Befugnisse der Gremien bei Finanzkontrolle und Qualitätsmanagement erweitert würden.

Vorwürfe in RBB und NDR

Der RBB wird seit Monaten durch den Skandal um die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger erschüttert. Ihr werden unter anderem Vetternwirtschaft und Verschwendung von Beitragsgeldern vorgeworfen.

Beim NDR prüft die Wirtschaftskanzlei Deloitte den Vorwurf der Parteilichkeit und politischen Einflussnahme, der gegen Verantwortliche des Senders erhoben wird.

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RND/epd

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