Welche Versicherung zahlt Sturmschäden am Fahrzeug?
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Einsatzkräfte der Stuttgarter Feuerwehr entfernen einen Baum, der nach einem Sturm auf einen Pkw gefallen ist.
© Quelle: Sven Kohls/SDMG/dpa
Bei Sturm sind Schäden durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste möglich. Durch diese Naturgewalten besonders gefährdet ist da natürlich das Auto. Vor allem dann, wenn es am Straßenrand und nicht in einer Garage steht. Welche Versicherung für Sturmschaden am Auto aufkommt, erklären wir hier.
Braucht man Vollkasko, oder reicht eine Teilkaskoversicherung?
Vereinfacht kann man sagen: Schäden am parkenden Auto übernimmt jede Teilkaskoversicherung. Handelt es sich aber um Unfallschäden aus dem laufenden Straßenverkehr, brauchen Sie eine Vollkaskoversicherung. Jedoch gibt es noch viele Details, die je nach Schadensfall variieren.
Hier zahlt die Teilkasko
Wird das Auto durch Sturmschäden wie herabfliegende Äste oder Dachziegel bei Unwetter beschädigt, werden die Schäden von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt. Für alle, die eine Vollkaskoversicherung haben, sind die Leistungen der Teilkasko inbegriffen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Tritt die Teilkaskoversicherung ein, werden Kunden nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird allerdings fällig. Bei den meisten Versicherungen beträgt diese 150 Euro, gibt das Vergleichsportal Verivox an.
Wird das Fahrzeug komplett zerstört, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert oder bei neueren Autos – je nach Vertrag – sogar den Neupreis, erklärt der GDV. Als Sturmschaden werden Schäden durch einen Sturm ab Windstärke acht eingestuft. Nach Definition des Deutschen Wetterdienstes handelt es sich hierbei um „stürmischen Wind“ mit Windgeschwindigkeiten von 62–74 km/h und aufwärts. Bei der Vollkaskoversicherung spielt die Windstärke hingegen keine Rolle.
Wann eine Vollkaskoversicherung nötig ist
Wenn ein Autofahrer gegen einen umstürzenden Baum fährt, tritt die Vollkaskoversicherung ein, wenn der Autofahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, erklärt die Verbraucherzentrale. Sollte ein nachweislich morscher Baum auf ein Auto stürzen, müsse die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers für den Schaden aufkommen. Bei Vollkaskoschäden stufen die Versicherer Kunden im nächsten Kalenderjahr schlechter ein, es sei denn, diese haben einen sogenannten Rabattschutz vereinbart. Dementsprechend werden in den kommenden Jahren höhere Versicherungsbeiträge fällig. Daher sollte man generell bei Kaskoversicherungen abwägen, ob es günstiger ist, die Kosten des Schadens selbst zu tragen oder die höheren Beiträge zu zahlen. Wer lediglich eine Kfz-Haftpflicht bei der Versicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, geht leer aus.
Wer fahrlässig handelt, muss selbst zahlen
Wenn direkt nachgewiesen werden kann, dass die Dachziegel eines bestimmten Eigenheims auf parkende Autos gestürzt sind, weil dieses seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, tritt für Eigentümer die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein. Das kann auch für Mieter gelten. Ein Beispiel: Wenn ein durch ein Orkan herabstürzender Balkonkasten ein Auto trifft, kann auch der Mieter haftbar gemacht werden. Hier trägt die private Haftpflichtversicherung den Schaden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale. Bei Sturmschäden am direkten Haus wie zum Beispiel bei Hagelschäden im Dach, ist die Gebäudeversicherung für zuständig. Alle Gebrauchsgegenstände im Haus gehören dem Hausrat an, wo eventuelle Schäden von der Hausratsversicherung übernommen werden.
Wie der ADAC informiert, haftet für Schäden durch umfallende Mülltonnen, die nicht korrekt gesichert wurden, die Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers. Sollte ein mobiles Verkehrsschild die Schadensursache sein, können beim Aufsteller Schadensersatzansprüche gestellt werden, wenn dieser die Schilder hätte mit einer größeren Standfläche oder mehr Beschwerung sichern können.
Wenn dem Autobesitzer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, könnte der Versicherungsschutz erlöschen. Das könnte schon der Fall sein, wenn der Halter seine Karosserie trotz Sturmwarnung unter einem Baum parkt.
Was Sie im Schadensfall tun sollten
Schäden nach einem Sturmtief müssen Autobesitzer ihrer Versicherung möglichst schnell für einen Schadensersatz mitteilen, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Außerdem sollten Sie den Schaden in jedem Fall melden, bevor Sie das Auto in die Reparatur geben. Hilfreich sei, die Schäden anhand von Fotos zu dokumentieren, so ein Sprecher.
Auch an die Schadenminderungspflicht ist zu denken. Dazu gehört etwa, eine zerstörte Windschutzscheibe abzudecken, damit einlaufendes Regenwasser oder durch Überschwemmungen nicht noch mehr Schäden angerichtet wird. Auch Gefahrenquellen, wie herumliegende Gegenstände, Dachziegel oder abgebrochene Äste, sollten weggeräumt werden, raten die Experten des GDV.