Aus Fonds für Missbrauchsopfer?

1,15 Millionen Euro: Erzbistum Köln zahlte Spielschulden eines Priesters

Wolken ziehen am Kölner Dom vorbei.

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Köln. Im Zusammenhang mit der Begleichung von Spielschulden eines Priesters hat das Erzbistum Köln insgesamt 1,15 Millionen Euro aus einem bischöflichen Sondervermögen gezahlt. Wie das Erzbistum am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte, übernahm es Spielschulden des Geistlichen in Höhe von knapp 500.000 Euro, die 2015 und 2016 in mehreren Tranchen gezahlt wurden. Offenbar wurde das Geld aber nicht korrekt versteuert. Deshalb habe die Erzdiözese zudem noch insgesamt 650.000 Euro Lohnsteuer inklusive Zinsen nachgezahlt.

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Der Vorgang fiel dem Erzbistum zufolge in die letzten Jahre des früheren Erzbischofs Joachim Meisner, wurde aber von seinem Nachfolger Rainer Maria Woelki nach dessen Amtsantritt 2014 mitgetragen. Zuerst hatten der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag) und der WDR darüber berichtet.

Wie die der „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit Verweis auf einen Beteiligten schrieb, wollte das Erzbistum dem betroffenen Geistlichen in einer außergewöhnlichen seelischen Notlage helfen. Das Erzbistum erklärte: „Wir gehen davon aus, dass ein solcher Fall heute so nicht mehr auftreten kann, da wir aus dem Fall gelernt haben und der Kontakt zwischen der Personalabteilung und den Geistlichen heute intensiver und besser geordnet ist.“

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Notwendigen Gremien nicht eingeschaltet?

Sämtliche Beträge wurden den Berichten zufolge dem Fonds des Erzbischofs „für besondere Bedürfnisse“ entnommen, aus dem unter anderem auch Opfer sexuellen Missbrauchs unterstützt werden. In die Transaktion waren die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums den Angaben zufolge nicht eingebunden. Das Bistum erklärte, dass dafür keine Gremien beteiligt werden mussten.

Dieser Einschätzung widersprach der Münsteraner Kirchenrechtsprofessor Thomas Schüller. „Das ist eine weitere Ausplünderung des Erzbistums“, sagte er dem WDR. Es sei rechtswidrig, wenn der Erzbischof alleine über solche Zahlungen entscheide, ohne die zuständigen Gremien einzuschalten. Eine Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2002 bestimme, dass das „Einstehen für fremde Verbindlichkeiten“ zu den „Akten der außerordentlichen Vermögensverwaltung“ gehöre. Laut Schüller hätte damit auch das Geld für den in Nöte geratenen Priester den Aufsichtsgremien vorgelegt werden müssen. „Das Agieren der Bistumsleitung in diesem Fall ist eindeutig rechtswidrig“, sagte Schüller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

RND/epd

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